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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von Sonne27.08.2014 | 10:40
1221 Ansichten
6 Antworten
Aber was ist,wenn ich in den restlichen Berufen keinen Anschluss habe oder finde,da ich durch meine Hörbehinderung von 80% schwerbeschädigt bin und eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfe nicht möglich ist.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2014 | 13:47

Es wird dann im Rahmen einer Rentenantragstellung konkret zu prüfen sein, welches Leistungsvermögen bei Ihnen noch vorliegt. Wie bereits von Jonas richtig ausgeführt, spielt die MdE bei der Beurteilung, ob Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung haben, keine Rolle. Auch die Schwerbehinderteneigenschaft ist bei der Prüfung Ihres EM-Rentenanspruchs ohne Bedeutung.

5 Antworten

Jonasam 27.08.2014 | 11:42
Hallo Sonne, Ggf. haben Sie einen Anspruch auf eine EM-Rente. Das kann ich nicht beurteilen. Ich habe nur gesagt, dass die MdE bei der Berufsgenossenschaft nicht mit der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung vergleichbar ist. Das gleiche gilt für das Schwerbehindertenrecht. Es kommt (i. d. R.) auch nicht darauf an, ob Sie einen Job finden oder nicht. Das Risiko der Arbeitslosigkeit wird durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter getragen. Hinweis: Allgemeiner Arbeitsmarkt umfasst alle Jobs. Ein Bote in einem Unternehmen muss z. B. nicht gut hören können. Es steht Ihnen natürlich frei, einen Rentenantrag zu stellen. Ich wollte, wie bereits gesagt, Sie nur darauf hinweisen, dass diese Sachgebiete nicht vermischt werden dürfen. MfG Jonas
???am 27.08.2014 | 12:51
Da sich Ihr Arbeitsproblem durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ergeben hat, sollten Sie bei Ihrer BG mal nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nachfragen.
Leseram 29.08.2014 | 11:12
Hallo Sonne, glauben Sie mir, die DRV wird einen Weg finden das Sie keinen Anspruch auf EM-Rente haben. Es maßen sich sogenannte "sozialmedizinische Gutachter" an, das sie ihr Fachgebiet überschreiten und für sämtliche Fachgebiete eine Einschätzung geben können. Da kann ein Orthopäde neben den orthopädischen Schädigungen leistungsrelevante Einschätzungen für internistisches (Arthritis und chronische Immunschwäche), neurologisches (Polyneuropathie, Rückenmarkschädigung und Schädel-Hirn-Trauma), kardiologisches (Herzerkrankung mit chron. Erschöpfung) und HNO - Fachgebiet abgeben....
Sonneam 04.10.2014 | 09:59
Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben! Was ist da zu erwarten? Welche Leistungen werden erbracht? Welche Leistungen stehen mir zu?
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