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Erwerbsminderung

von Thomas24.03.2009 | 09:47
1410 Ansichten
5 Antworten
Hallo ich bin 62 Jahre, und habe 50% Erwerbsminderung auf dauerhafte Krankheiten und Beeinträchtigungen.Nach längerer Arbeitsunfähigkeit soll ich jetzt an einer Rehamaßnahme teilnehmen. Kann ich nach einer Rehabilitationsmaßnahme bezüglich Prozente vom Versorgungsamt wieder zurückgestuft werden ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.03.2009 | 10:57

Hallo Thomas,

leider ist es uns nicht möglich, im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung eine Stellungnahme in Angelegenheiten des Versorgungsamts abzugeben. Grundsätzlich würde ich aber den Beiträgen von Hans N. und Corletto zustimmen wollen.

4 Antworten

Hans N.am 24.03.2009 | 10:19
Eine MdE wird in der Regel nicht für vorübergehende Erkrankungen gewährt. Sollten sich allerdings die Erkrankungen die zu einer MdE geführt haben, e r h e b l i c h gebessert haben, kann auch eine Herabstufung erfolgen. Ob dies durch eine 3-wöchige-Reha gelingt, wage ich mehr als zu bezweifeln. Fazit: Solange die Behinderung(en) vorliegt, wird das Amt an dem GdB aller Voraussicht nach nichts ändern. Bleiben Sie gelassen !
Corlettoam 24.03.2009 | 10:30
Klare Antwort : NEIN Eine med. Reha und dessen sozial-medizinsiches Ergebnis hat keinerlei Einfluss auf ihren Grad der Behinderung. In einer Reha wird ihre Erwerbsfähigkeit überprüft und nicht ihr Grad der Behinderung. Beides sind 2 völlig verschiedene Verfahren , die ja auch von verschiedenen Behörden/ Institutionen durchgeführt werden und können miteinander deshalb schon nicht verglichen werden. Außerdem bekommt das Versorgungsamt oder der Kreis welche die Schwerbehinderung feststellt , den Rehabericht nicht automatisch zur Kenntnis.
Ajaxam 24.03.2009 | 11:41
Datenschtz lässt grüssen! Die Rehakliniken dürfen den Versorgungsämtern keine Mitteilung über Ihren Gesundheitszustand geben. Aber wenn Sie einen "Verschlimmerungsantrag" stellen und Ihre Feststellung keine 10 Jahre zurückliegt, haben Sie keinen Besitzstand und könnten zurückgestuft werden, weil Rehakliniken (und den Aufenthalt müssten Sie ja im Verschlimmerungsantrag angeben) entlassen in der Regel "gesunde und wiederhergestellte" Patienten. Fazit: Keinen Verschlimmerungsantrag stellen, dann bleibt alles beim Alten.
Thomasam 24.03.2009 | 11:54
Vielen Dank für die Antworten, ich möchte wenn alles nach der Reha so bleibt, mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen Viele Grüße Thomas
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