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Erwerbsminderung

von Masha16.10.2009 | 14:57
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, als Prostituierte besteht ja die Möglichkeit die Rentenversicherung zu wählen. Wie stellt sich dies aber im Schadensfall dar? Gibt es eine Art Berufsschutz und wenn ja, wie sind die Konditionen ? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (60 KM Beitragszeiten davon in den letzten 5 Jahren deren 3 mit Pflichtbeiträgen) wird medizinisch geprüft ob etwas vorliegt. Und das prüfen die Ärzte! Also nur einen Antrag stellen.

5 Antworten

KSCam 16.10.2009 | 15:20
Will hier jemand das Forum veralbern? Ihr Beruf ist m.E. kein Ausbildungsberuf und insofern sehe ich keinen Berufsschutz. Wenn Sie für Geld nicht mehr fi.... können, müssen Sie sich halt einen leichteren Job suchen. Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, bekommen Sie die Rente, wenn Sie 5 Beitragsjahre aufweisen und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre versicherungspflichtig gewesen sind. Näheres bitte in der nächsten Beratungsstelle der DRV - die Kollegen und Kolleginnen dort freuen sich sicher über diese nicht alltägliche Fragestellung, die etwas Freude in den tristen Büroalltag bringen wird.
Realistam 16.10.2009 | 15:39
Zitat KSC: "Wenn Sie für Geld nicht mehr fi.... können, müssen Sie sich halt einen leichteren Job suchen." Gibt es denn überhaupt "leichtere" Jobs?
Schiko.am 16.10.2009 | 16:00
Na, na-von VW.Hartz nichts gelernt. Damenbesuch bei der DRV- Beratungsstelle kann gefährlich werden. MfG.
-_-am 16.10.2009 | 16:09
Berufsschutz gibt es nicht, da sicherlich auch der Nachweis der beruflichen Qualifik :-) ation nicht ? möglich wäre und leichte bis mittelschwere Arbeiten, überwiegend liegend, in wechselnder Körperhaltung, kann man sicher auch noch ausführen, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt keine Beschäftigung mehr zulässt. Insofern stellt sich die Frage nicht.
Wolfgangam 16.10.2009 | 20:10
Hallo Masha, die Antworten der bisherigen Herren aus dem geschöpftem Tümpel waren sicher etwas süffisant (triebhaft wollte ich nicht sagen ;-) Als vor 1961 Geborenen würden Sie an dem erlernten und ausgeübten Beruf gemessen werden müssen, falls gesundheitliche Probleme die weitere Ausübung behindern sollten. Die Hingabe zur Lusterleichterung an und für Mann/Frau ist meines Wissens als Ausbildungsberuf noch nicht anerkannt. Insofern können Sie sicher allgemein die DRV zur Altervorsorge, ggf. zur Absicherung bei Erwerbsminderung nutzen - Schadensfälle zur Berufsverhinderung sichern Sie damit nicht ab. Da ist eher eine private (Unfall)Versicherung für notwendig - sofern die bereit ist, Ihr Gewerbe zu versichern. Im Zweifel gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der DRV oder Rathaus und klären das ab. Gruß w.
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