Guten Morgen Schaiky,
wenn eine Beschäftigung von drei bis unter sechs Stunden ausgeübt wird, scheidet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus. Es kann also nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht kommen. Hierzu muss grds. das Leistungsvermögen auf unter sechs Stunden täglich gesunken sein. Dies entscheidet der Rentenversicherungsträger im Antragsverfahren durch ärztliche Ermittlungen.
Eine spezielle Förderung des Arbeitgebers durch den Rentenversicherungsträger, wenn dieser einen schwerbehinderten Menschen einstellt, gibt es nicht. Dies wäre u.U. eine Frage an die Agentur für Arbeit.
Danke für die schnelle Antwort, ich denke es wird aufTeilerwerbsminderung rauslaufen aber wissen tue ich das natürlich auch nicht.
Aber man kann es sich heutzutage auch nicht leisten solange zu warten bis die Entscheidung steht.
Heißt sollte es klappen mit den Job,sollte ich der Rentenversicherung Bescheid geben ?
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