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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von Schaiky25.07.2022 | 18:22
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6 Antworten

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Hallo , ich habe ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt und habe nun die Möglichkeit einen Job mit 5 Std pro Tag zukommen. Darf ich diesen annehmen und wie wird der Arbeitgeber gefördert das er mich Einstellt da ich 50 % Schwerbehinderter bin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Schaiky,

wenn eine Beschäftigung von drei bis unter sechs Stunden ausgeübt wird, scheidet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus. Es kann also nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht kommen. Hierzu muss grds. das Leistungsvermögen auf unter sechs Stunden täglich gesunken sein. Dies entscheidet der Rentenversicherungsträger im Antragsverfahren durch ärztliche Ermittlungen.

Eine spezielle Förderung des Arbeitgebers durch den Rentenversicherungsträger, wenn dieser einen schwerbehinderten Menschen einstellt, gibt es nicht. Dies wäre u.U. eine Frage an die Agentur für Arbeit.

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5 Antworten

KSCam 25.07.2022 | 18:33
Verbieten wird Ihnen niemand den Job anzunehmen, wir leben ja in einem Land in dem niemand einem Menschen verbietet zu arbeiten. Ob das in Hinblick auf den laufenden Rentenantrag sinnvoll ist einen Job anzunehmen bevor über die Rente entschieden ist, kann hier schlecht beurteilt werden. Indem Sie täglich 5 Stunden arbeiten, beweisen Sie dass Sie zumindest nicht voll erwerbsgemindert sein können. Aber hier ist vieles im Bereich der Spekulation, weil keiner weiß ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind oder auch gar nicht erwerbsgemindert. Wenn Sie davon ausgehen teilweise erwerbsgemindert zu sein, also noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten zu können, würden die 5 Stunden dem entsprechen. Aber es kommt darauf an wie der ärztliche Dienst der DRV Ihre Erwerbsfähigkeit sieht.
Schaikyam 25.07.2022 | 19:23
Danke für die schnelle Antwort, ich denke es wird aufTeilerwerbsminderung rauslaufen aber wissen tue ich das natürlich auch nicht. Aber man kann es sich heutzutage auch nicht leisten solange zu warten bis die Entscheidung steht. Heißt sollte es klappen mit den Job,sollte ich der Rentenversicherung Bescheid geben ?
Schaikyam 25.07.2022 | 18:40
Abschlägeam 26.07.2022 | 08:57
Zitat von Schaiky anzeigenausblenden
Ja, das sollten Sie, denn es wäre eine Änderung der Umstände, die bei Ihrem Antrag noch nicht vorlagen und Ihrer zuständigen DRV deshalb noch nicht bekannt sind. Beschreiben Sie dabei möglichst genau, um welche Tätigkeit es sich handelt und wie die Zeitverteilung geplant ist, dann kann das sozialmedizinische Gutachterteam besser beurteilen, ob dies 'automatisch' nur zu einer halben EM-Rente führen würde (was von der Arbeitszeit her der Fall wäre, wie auch der Experte schreibt) oder aber ob Sie - unabhängig von dieser Tätigkeit - eigentlich doch voll erwerbsgemindert sind und dann das Einkommen auf die (volle)Rente als Hinzuverdienst zu berücksichtigen wäre.. Bezüglich Arbeitgeberunterstützung wäre neben der Agentur für Arbeit ggfs. auch das Amt für Integration Ansprechpartner, aber das ist letztendlich Arbeitgeberproblem, nicht Ihres :-) Sofern aber die DRV feststellt/bestätigt, dass Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, können auch dort im Rahmen der LTA unterstützende Maßnahmen beantragt werden, wie z.B. die Ausstattung eines 'leidensgerechten' Arbeitsplatzes. Das hat dann aber nichts mit Ihrer Behinderung zu tun sondern mit der Erwerbsminderung. Hier sollten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dann weiter am Ball bleiben. Hier noch ein Link zu Erwerbsminderung im allgemeinen und zum Hinzuverdienst: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und zur LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Viel Erfolg beim Bewerbungsgespräch und alles Gute!
Schaikyam 26.07.2022 | 10:13
Dankeschön, für die Ausführliche Beantwortung ! Leider zahlt das Arbeitsamt nicht die Wiedereingliederung da die mich für unter 15 Std arbeitsfähig eingestuft haben
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