Ja, das sollten Sie, denn es wäre eine Änderung der Umstände, die bei Ihrem Antrag noch nicht vorlagen und Ihrer zuständigen DRV deshalb noch nicht bekannt sind.
Beschreiben Sie dabei möglichst genau, um welche Tätigkeit es sich handelt und wie die Zeitverteilung geplant ist, dann kann das sozialmedizinische Gutachterteam besser beurteilen, ob dies 'automatisch' nur zu einer halben EM-Rente führen würde (was von der Arbeitszeit her der Fall wäre, wie auch der Experte schreibt) oder aber ob Sie - unabhängig von dieser Tätigkeit - eigentlich doch voll erwerbsgemindert sind und dann das Einkommen auf die (volle)Rente als Hinzuverdienst zu berücksichtigen wäre..
Bezüglich Arbeitgeberunterstützung wäre neben der Agentur für Arbeit ggfs. auch das Amt für Integration Ansprechpartner, aber das ist letztendlich Arbeitgeberproblem, nicht Ihres :-)
Sofern aber die DRV feststellt/bestätigt, dass Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, können auch dort im Rahmen der LTA unterstützende Maßnahmen beantragt werden, wie z.B. die Ausstattung eines 'leidensgerechten' Arbeitsplatzes. Das hat dann aber nichts mit Ihrer Behinderung zu tun sondern mit der Erwerbsminderung. Hier sollten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dann weiter am Ball bleiben.
Hier noch ein Link zu Erwerbsminderung im allgemeinen und zum Hinzuverdienst:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
und zur LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Viel Erfolg beim Bewerbungsgespräch und alles Gute!