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Erwerbsminderung

von LORE07.02.2007 | 17:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Krankengeld läuft (April ) aus, Hallo Leute, ich bin Jan.49,geb. AOK vordert mich auf einen Reha antrag zu stellen, (wurde letzte Woche gemacht ) vor einem halben Jahr wurde er von LVA abgelehnt, (GB 60 %) seit 2003, jetzt meine Fragen, wie gehts weiter, von dem MDK-Gutachten gehts eindeutig hervor daß ich nicht mehr als 3 Std. eisatzfähig bin, und diese empfehlen eine vorgezogene berentung, ich möchte aber noch keine Rente, da diese 400 Euro weniger ist, wie das KG Geld, ich stehe noch im Arbeitsleben, seit 30 Jahren Nachtschicht, wie gehts weiter im Mai, arbeiten kann ich nicht, KG Geld gibt es nicht, Rente möcht ich nicht, mein Chef entlässt mich nicht, Abfindung gibt es nicht, von was lebe ich im Mai. Es grüsst Sie alle LORE ! bedanken möchte ich mich vorab schon, bei allen,die sich gedanken machen, mir zu antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den vorherigen Ausführungen ist zum einen hinzuzufügen, dass Sie eben mit den festgestelltem medizin. Restleistungsvermögen gegenüber der Arbeitsagentur im Wege der Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 SGB III) Anspruch auf Leistungen (ALG I) im gen. Zeitraum haben.

Ein Verzicht auf eine Ihnen (vorrangig) zustehende Rentenleistung gegenüber dem betragsmäßig höheren Krankengeld scheidet aber aus (§ 46 II Sozialgesetzbuch I), was freilich auch für evtl. nach KG Aussteuerung zu leistendes ALG I gilt.

Sollte Ihnen also ein Rentenanspruch (etwa auf Erwerbsminderungsrente) zugebilligt werden, wäre dies zu beachten.

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI) ab 60 wäre in Ihrem Fall ab dem 01.02.2009 möglich.

Sofern Sie bereits am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt waren, ist die Rente ab 60 ohne Abschläge zu leisten.

Wegen weitergehender Möglichkeiten zu den vorzeitigen Altersrenten ab 60 empfiehlt sich eine Rentenauskunft vom zuständigen Rentenversicherungsträger einzuholen, bzw. ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

MfG.

2 Antworten

Gunter Jaucheam 07.02.2007 | 23:39
Aufgrund der Reha-Antragstellung hat nun erst einmal der Rentenversicherungsträger über die beantragte Maßnahme zu entscheiden. Er kann die Reha bewilligen oder ablehnen, möglicherweise erfolgt auch eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag, was i.d.R. auch ganz im Sinne der AOK wäre, die dann ihren Erstattungsanspruch sofort geltend machen wird. Diese Entscheidung ist nun in jedem Fall abzuwarten. Sofern derzeit noch keine Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger festgestellt werden sollte, besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse arbeitslos zu melden und dadurch 18 Monate lang Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies dürfte bei Ihnen den Zeitraum bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitgehend abdecken. Falls in Ihrem Versicherungskonto 35 Versicherungsjahre vorhanden sind, könnte dann ab 01.02.2009 aufgrund der Schwerbehinderung Altersrente mit 10,8 % Abschlag bezogen werden. Bei weniger als 35 Jahren kann eventuell auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersrente für Frauen ausgewichen werden, hier würde der Abschlag allerdings 18 % betragen. Die Bewilligung dieser Renten hängt allerdings von weiteren versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ab, weshalb ich empfehle, baldmöglichst einen Termin mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe zu vereinbaren.
LOREam 08.02.2007 | 19:12
Mein Versicherungskonto bis heute, 43 Jahre, Sie schreiben ab 1.2.09 Rente,zuvor 18 Monat Arbeitslosengeld, ich bin nicht Arbeitslos, ich habe meinen Arbeitsplatz noch, aber sollte dies so laufen, wie Sie schreiben, daß wäre dann, von Mai 2007 bis Oktober 2008, Ab-Geld,und von 1. Nov.2008 bis 1.2.2009,??? von was lebe ich.???
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