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Experten-Antwort

Erwerbsminderung abgelehnt, Widerspruch......

von Eddie Constantin23.10.2018 | 10:09
441 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich hatte im Januar 2018 einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. War bei 2 Gutachtern (Mai 2017) und bekam im September einen Ablehnungsbescheid! Nach dem fristgerechten, wohl begründeten Widerspruch bekam ich nun abermals Post von der RV mit einer Aufforderung einen Befund meines behandelnden Arztes anzufordern und an die RV zurück zu schicken. Wozu das denn? Sind die Gutachten nun doch nichts wert? Fakt ist, ein Gutachter schickte mir eine Woche einen Anamnesebogen zu, in dem ich alle Krankheiten (auch meiner Eltern und Geschwister!) aufzählen musste. Welche Operationen, Verletzungen usw ich hatte. Beim Untersuchungstermin hatte ich natürlich sämtliche Unterlagen wie MRT, CT und Röntgenbilder samt Befunden mit. Diese interessierten nur am Rande. Er ging den Anamnesebogen mit mir durch, machte dann eine kurze Untersuchung und fertig. Dann attestierte er mir, dass ich keine Arbeiten verrichten darf bei denen ich lange sitzen, lange stehen, lange laufen, gebückt, über Kopf, in unnatürlicher Haltung usw muss. Wäre aber täglich 6 Std einsatzbereit.Gegen diese Untersuchung habe ich den Widerspruch verfasst. Wie gesagt, nun fordert man einen Befund meines behandelnden Arztes an. Wie geht das jetzt erfahrungsgemäß weiter?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2019 | 07:45

Guten Morgen zicke zickenalarm,

ich gehe mal auf die EM-Renten-Geschichte hier nicht mehr ein, ich denke, das Thema ist durch bzw. wird ggf. durch Klage entschieden.

Wenn Sie die vorgezogene Altersrente beantragen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei ist Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle gerne wieder behilflich. Sofern Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt ist, sind auch keine weiteren Unterlagen mehr erforderlich.

13 Antworten

Schorscham 23.10.2018 | 10:24
Wenn Ihrem selbstformulierten Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssten Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und sich auf mindestens zwei Jahre Wartezeit einstellen. Deshalb sollten Sie nichts mehr alleine unternehmen, sondern unverzüglich einen Sozialverband, wie z.B. den SoVD (www.sovd.de) oder den VdK (www.vdk.de) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Zur Fristenwahrung ist es ausreichend, wenn Sie der DRV mitteilen, dass eine ausführliche Begründung Ihres (zunächst formlosen) Widerspruchs schnellstmöglich nachgeholt wird. MfG
egal (der Erste)am 23.10.2018 | 10:35
Wie genau hätte es denn Ihrer Meinung nach besser weitergehen sollen? Bislang ist die Rentenversicherung zumindest diesem einen Gutachten gefolgt und hat (basierend auf diesem Gutachten zurecht) die Rente abgelehnt. Dass nun ein neuer Befundbericht Ihres behandelnden Arztes angefordert wird, deutet doch darauf hin, dass diesem Gutachten eventuell doch nicht so 100 % gefolgt wird. Dies sollte doch in Ihrem Interesse liegen.
Eddie Constantinam 23.10.2018 | 10:41
Zitat von Schorsch anzeigen
Wie geht das jetzt erfahrungsgemäß weiter?
Wenn Ihrem selbstformulierten Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssten Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und sich auf mindestens zwei Jahre Wartezeit einstellen.
2 Jahre!? Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und mein ALG läuft im Mai nächsten Jahres aus. Was dann, dann gehen die Lichter aus......
Eddie Constantinam 23.10.2018 | 10:45
Zitat von egal (der Erste) anzeigen
...Nach dem fristgerechten, wohl begründeten Widerspruch bekam ich nun abermals Post von der RV mit einer Aufforderung einen Befund meines behandelnden Arztes anzufordern und an die RV zurück zu schicken. Wozu das denn? Sind die Gutachten nun doch nichts wert? ... Wäre aber täglich 6 Std einsatzbereit.Gegen diese Untersuchung habe ich den Widerspruch verfasst. ...
Wie genau hätte es denn Ihrer Meinung nach besser weitergehen sollen? Bislang ist die Rentenversicherung zumindest diesem einen Gutachten gefolgt und hat (basierend auf diesem Gutachten zurecht) die Rente abgelehnt. Dass nun ein neuer Befundbericht Ihres behandelnden Arztes angefordert wird, deutet doch darauf hin, dass diesem Gutachten eventuell doch nicht so 100 % gefolgt wird. Dies sollte doch in Ihrem Interesse liegen.
Natürlich liegt das in meinem Interesse!! Da aber der Ablehnungsbescheid so dermaßen lange auf sich warten lies (Januar bis September), mache ich mir so meine Sorgen, ob es sich nun noch einmal so in die Länge zieht.
Naomiam 23.10.2018 | 12:34
2 Jahre? Ich habe gerade (erfolgreich) meine GDB ERhöhung eingeklagt, 4 Monate, Thema erledigt. Ich denke nicht dass man das so pauschal sagen kann, das wird doch von Sozialgericht zu Sozialgericht unterschiedlich sein. Spätestens ab einem Widerspruch legt man das ganze in die Hände eines Anwalts für Sozialrecht, die Anträge habe ich auch immer selbständig erledigt, den Widerspruch jedeoch dann immer an einen Anwalt weitergereicht. Beim ersten Mal wollte die DRV dann auch Befundberichte meiner behandelnden Ärzte, danach bekam ich dann die teilweise EMR jetzt im Frühjahr reichte ein Widerspruch, den ich noch nicht mal begründet habe und mir wurde die volle EMR auf Dauer gewährt. Keiner kann sagen wie es bei ihnen weiter geht, das ist immer individuell. Diese Berichte der behandelnden Ärzte haben meiner Meinung nach allerdings nur Alibifunktion. Die DRV hat doch die Möglichkeit diese Berichte sofort einzufordern, wofür unterschreibt man denn eine Entbindung der Schweigepflicht der wichtigen Ärzte...
Schorscham 23.10.2018 | 12:09
Zitat von Eddie Constantin anzeigen
Wenn Ihrem selbstformulierten Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssten Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und sich auf mindestens zwei Jahre Wartezeit einstellen.
2 Jahre!? Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und mein ALG läuft im Mai nächsten Jahres aus. Was dann, dann gehen die Lichter aus......
Dann gehen keinesfalls die Lichter aus, sondern Jobcenter oder Sozialamt würden dann Ihren Lebensunterhalt sicherstellen, sofern Bedürftigkeit bestht. Um den unter Umständen ziemlich langwierigen Klageweg zu vermeiden, ist es eben ratsam, fachkundige Profis hinzuzuziehen. (Rechtsanwalt oder Sozialverband.) Vielleicht boxen die Ihre EM-Rente auch ohne Klage durch. Sie sollten aber nicht zu lange mit der Kontaktaufnahme warten! MfG
Schorscham 23.10.2018 | 14:22
Zitat von Naomi anzeigen
Wie schön für Sie! Ich habe auch nicht behauptet, dass der Klageweg immer 2 Jahre dauert, sondern dass man sich auf entsprechende Zeitfenster einstellen muss. Und dass es bei Ihnen nur 4 Monate gedauert hat, war vermutlich nur Glück. Normal sind solche kurzen Fristen keineswegs, da die Sozialgerichte seit Einführung von Hartz4 hoffnungslos überlastet sind, weil sie mit unzähligen Bagatell-Klagen überschüttet werden. MfG
Silviaam 23.10.2018 | 15:10
2 Jahre Bearbeitungszeit bis zum Anerkenntnis zur EMR, wenn man durchs Klageverfahren muss, sind nicht abwegig! Auch ich hatte Mitte Januar 2006 meinen Rentenantrag gestellt. Zwei Begutachtungen wurden umgehend anberaumt. Zusätzlich wurden Arztbefunde von Hausarzt, Schmerzarzt, Neurochirurgen aktuell eingeholt, zu den ganzen Klinikberichten und Radiologie-, Orthopädie-, Neurologie-Arztbefunden, die ich bereits meinem Antrag beigefügt hatte. Die Ablehnung kam prompt. Der VDK stellte sich überaus quer und sah keine Chance auf Erfolg, da ich mit 49 Jahren zu jung !!! für eine EM-Rente sei. (Anmerkung dazu: ich bin nach über 15 Jahren Mitgliedschaft ausgetreten) Den Widerspruch stellte ich, nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, alleine, da meine Rechtsschutzversicherung erst im Klageverfahren griff. Erneut wurden zwei Begutachtungen durch die DRV anberaumt und aktuelle Befunde von Hausarzt und Schmerzarzt eingefordert. Die erneute Ablehnung kam wieder recht zügig und mein Anwalt reichte Klage ein. Erneut wurden zwei Gutachten durchs Sozialgericht in Auftrag gegeben und auch mein Hausarzt und mein Schmerzarzt wieder um Stellungnahme gebeten. Die DRV schickte mich im Oktober 2007 im Eilverfahren noch zur Reha (Reha vor Rente) obwohl ich gerade erst einen erneuten 5 wöchigen stationären Schmerzklinikaufenthalt hinter mir hatte (Entlassung erfolgte bis auf weiteres AU und der Klinikhinweis/ Einschätzung, voll EM). Im August 2008 erhielt ich die erste Rentenzahlung, da die DRV auf richterliche Anordnung (rein nach Aktenlage) zum rückwirkenden Anerkenntnis ab Rentenantragstellung durch das Sozialgericht aufgefordert wurde. Fakt: Rentenantragstellung Januar 2006 Erste Rentenzahlung (nach Abwicklung/Verrechnung und Rückzahlung des Leistungsanspruchs der AfA) August 2008!!! Bei mir galt es dabei eine Leistungslücke (ich hatte nach Aussteuerung durch die KK und Ende des ALG I-Anspruchs aufgrund der Nahtlosigkeit keine Leistungsansprüche mehr) von 14 Monaten zu stemmen, die durch das Familieneinkommen (Gehalt meines Ehemannes) abzudecken war. Ich kann nur empfehlen, den Widerspruch zügig zu stellen und ggf. die Klage umgehend einzureichen, sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, damit keine unnötige Zeit verstreicht. Die Sozialgerichte sind bekanntlich überlastet. Wenn man erstinstanzlich keinen Erfolg hat und dann evtl. noch das Landessozialgericht bemühen müsste ... die Zeit verstreicht unaufhörlich schnell! Viel Erfolg! Silvia
-am 23.10.2018 | 15:44
Hallo Eddie Constantin, mit Ihrem Widerspruch haben Sie um Überprüfung des Gutachtens gebeten. Die Anforderung des Befundberichts von Ihrem behandelnden Arzt zeigt, dass die Rentenversicherung nochmals eine weitere medizinische Meinung einholt und damit Ihre Bitte um Überprüfung des Gutachtens ernst nimmt. Sie sollten die Anforderung des Befundberichts also positiv sehen und erst einmal abwarten, was bei der Überprüfung herauskommt.
Ulliam 25.06.2019 | 07:09
Wichtig in solchen Verfahren sind immer alle relevanten ärztlichen Befundberichte. Sie sollten den Aufforderung der DRV also Nachkommen. Es gibt im Netz auch Videos zum Thema „lückenlose Krankenakte“ Das ist wirklich wichtig. Legen sie eine Mappe an, aus der lückenlos nachzuvollziehen ist, wie stark sie eingeschränkt sind. Wenn da etwas fehlt, kann unter Umständen ihr ganzes Krankheitsbild verschleiert sein.
zicke zickenalarmam 26.06.2019 | 03:39
Hallo Experte - sind Sie von der DRV? Durch ist das Thema noch nicht. Denn ohne die Kopien der Gutachten und deren Inhalte können wir keine Klage einreichen. Vielleicht haben die Gutachter ja eine EM-Rente befürwortet? Warum meldet sich die DRV jetzt seit über 3 Wochen nach Ablehnung einfach nicht? Die Frist für eine Klage läuft ab. War im Vorfeld der letzten Begutachtung schon mehr als seltsam. 2 Neurologen beauftragt: angeblich BEIDE abgelehnt. Dann erneut Auftrag an einen der beiden Gutachter - dann erfolgte der Termin. Die "Begutachtung" verlief genau so, wie ein anderer Forum-Teilnehmer dies geschildert hat. Auf die Beschwerden wurde kaum eingegangen. Der Test erinnerte mich an Alkohol-/Drogentests aus dem Fernsehen, denen sich wohl Autofahrer unterziehen müssen. Was evtl. schulische Probleme von vor 40/50 Jahren mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen zu tun haben, erschließt sich mir auch nicht. Es ist eine Frechheit, wie man hier behandelt wird. Die Schmerzen in beiden Armen werden schlimmer und die Finger zeigen immer mehr Lähmungserscheinungen. Es wundert mich nicht, warum immer mehr junge Menschen keinen Bock mehr haben, zu arbeiten. Was hat man denn davon? Das man nach jahrzehntelanger Arbeit und Einzahlung in die Sozialversicherung wie Dreck behandelt wird.
zicke zickenalarmam 25.06.2019 | 23:49
Hallo - vielen Dank für die Info. Das beruhigt mich etwas. Der ganze Bürokratie-Wahnsinn zerrt zusätzlich an den Nerven. Meine Unterlagen sind alle komplett. Ich werde jedoch auf alle Fälle Beschwerde gegen die DRV einreichen. Es kann doch nicht sein, dass man nur 4 Wochen Zeit hat, um Klage einzureichen und die DRV die angeforderten Unterlagen einfach nicht versendet bzw. sich überhaupt nicht meldet.
zicke zickenalarmam 26.06.2019 | 03:39
Hallo Experte - sind Sie von der DRV? Durch ist das Thema noch nicht. Denn ohne die Kopien der Gutachten und deren Inhalte können wir keine Klage einreichen. Vielleicht haben die Gutachter ja eine EM-Rente befürwortet? Warum meldet sich die DRV jetzt seit über 3 Wochen nach Ablehnung einfach nicht? Die Frist für eine Klage läuft ab. War im Vorfeld der letzten Begutachtung schon mehr als seltsam. 2 Neurologen beauftragt: angeblich BEIDE abgelehnt. Dann erneut Auftrag an einen der beiden Gutachter - dann erfolgte der Termin. Die "Begutachtung" verlief genau so, wie ein anderer Forum-Teilnehmer dies geschildert hat. Auf die Beschwerden wurde kaum eingegangen. Der Test erinnerte mich an Alkohol-/Drogentests aus dem Fernsehen, denen sich wohl Autofahrer unterziehen müssen. Was evtl. schulische Probleme von vor 40/50 Jahren mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen zu tun haben, erschließt sich mir auch nicht. Es ist eine Frechheit, wie man hier behandelt wird. Die Schmerzen in beiden Armen werden schlimmer und die Finger zeigen immer mehr Lähmungserscheinungen. Es wundert mich nicht, warum immer mehr junge Menschen keinen Bock mehr haben, zu arbeiten. Was hat man denn davon? Das man nach jahrzehntelanger Arbeit und Einzahlung in die Sozialversicherung wie Dreck behandelt wird.
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