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erwerbsminderung / anspruch auf arbeitslosengeld

von karin19.09.2007 | 17:07
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3 Antworten

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Beziehe derzeit Erwerbsminderungsrente (noch 6 Monate), war davor Ich-AG ohne Einzahlung in Arbeitslosenversicherung, habe noch Restansprüche auf Arbeitslosengeld, 4-jährige Verjährungsfrist für ALG erlischt bald. Das Arbeitsamt teilte mir mit, dass ich lediglich vor Ablauf der Frist mich für 1 oder mehrere Tage arbeitsfähig/arbeitslos melden sollte, damit der Anspruch nicht verfällt und ich ihn unter Umständen nach Ablauf der Erwerbsminderungsrente wieder aufleben lassen kann. Ist dies ohne Fallstricke auch aus rentenversicherungstechnischen Gründen machbar?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch die Zuerkennung der vollen Erwerbsminderungsrente bis Juni 2008 ist davon auszugehen, dass Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt. Sie dürften daher momentan auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar sein. Eine Meldung beim Arbeitsamt zum jetzigen Zeitpunkt wiederspräche damit der Festlegungen im Rentenbescheid.

Grundsätzlich ist es so, dass die Zeit des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung als Anwartschaftszeit berücksichtigt werden kann. Dazu noch einmal der Hinweis auf unseren Expertenrat zu dem Beitrag von Andrea vom 17.09.2007.

Nachdem es sich allerdings bei der Feststellung der zu berücksichtigenden Anwartschaftszeiten um Rechtsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit handelt, bitten wir Sie, den Sachverhalt direkt mit der örtlichen Bundesagentur für Arbeit zu klären. Gegebenenfalls bitten wir im Anschluss an dieses Gespräch eine persönliche Beratung bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, bei der die Details des Sachverhaltes ausreichend gewürdigt werden können.

2 Antworten

KSCam 19.09.2007 | 18:53
aus Rentensicht ist der Fall doch ganz einfach: 3 Monate vor Ablauf der Zeitrente stellen Sie doch sicher Ihren Verlängerungsantrag (oder sind Sie wieder erwerbsfähig?). Wird die Rente verlängert, sind Sie weiterhin erwerbsgemindert, wenn nicht, melden Sie sich arbeitslos. Und arbeitslos melden Sie sich doch auch, wenn Sie keinen Verlängerungsantrag stellen, weil Sie sich nicht mehr für em halten. Und solange die Rente läuft, wird das AA wohl keine Arbeitslosigkeit akzeptieren, weil Sie ja noch erwerbsgemindert sind (das müssen Sie aber beim AA abklären)? Und alle taktischen Spielchen haben nichts mit der Rente, sondern mit dem etwaigen ALG Anspruch zu tun - mit Fragen dazu sind Sie in diesem Forum nicht ganz richtig. Aber vielleicht bin ich ja auch zu blöd Ihr Problem zu sehen?
Carlam 19.09.2007 | 21:11
Korrekt,Herr "KSC" . Auch hier ist alles gesagt.Nur 3Mon. ist ganz schön knapp. Aber wer zu spät kommt den bestraft das Leben . Mitteilungen der DRV sollte man sich gut durchlesen und aufbewaren da steht alles auf Schwarz auf Weiss . Mfg Carl
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