Hallo Hannes,
zunächst einmal sollten Sie abwarten, wie der Entlassbericht und die anschließende Entscheidung der Rentenversicherung bezüglich der Rente ausfällt.
Sollte dann eine Entscheidung getroffen werden, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie zunächst einen Widerspruch einlegen. Sollte auch dieser abschlägig beschieden werden , so steht Ihnen der Klageweg über die Sozialgerichtsbarkeit offen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mit Ihrer polemischen Einstellung gegen die Rentenversicherung sind Sie hier im Forum der Rentenversicherung dann eher falsch. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Gesundheitszustand falsch beurteilt wird, bleibt Ihnen nur der offizielle Weg des Widerspruchs und der Klage. Dabei sollten Sie sich rechtlich unterstützen lassen. Wozu sin Sie denn im VdK?
Ihr Jammern in einem anonymen Forum wird Sie da nicht weiterbringen.
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