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Experten-Antwort

Erwerbsminderung/ Berufsunfähig

von Hannes30.11.2023 | 21:06
303 Ansichten
6 Antworten
Hallo, hab mir 2018 bei einem häuslichen Unfall einen Lendenwirbel gebrochen (mit Hinterkantenbeteiligung) ,bekam dann einen Fixateur intern( 4 Schrauben u. Gestänge ) 2019 Materialentfernung ,danach Wiedereingliederung auf dem Bau,aber ohne Erfolg ! Inzwischen kam noch eine reaktive Depression hinzu.Dann Gutachtertermin bei der DRV,zeitgleich LTA -Maßnahme über die DRV.Der Gutachter schrieb mich berufsunfähig aber nicht erwerbsunfähig.Wenn ich eine psychiatrische Reha machen würde,könnte ich wieder mehr als 6Std.arbeiten,ich bekam erstmal eine Vollerwerbsminderungsrente befristet auf 2 Jahre .Zeitgleich wurde ich über eine Integrationsstelle (LTA) an eine Firma vermittelt,wo ich leichte Tätigkeiten machen konnte u.habe die Vollerwerbsminderungsrente abgelehnt,diese wurde dann in eine Teilerwerbsminderungsrente umgewandelt. Habe dort 15 Monate gearbeitet 4 Std.am Tag,20 Std.die Woche.Habeauch mehr versucht aber dann habe ich wieder Schlimme Rückenschmerzen bekommen,mit Lähmungserscheinungen bis in die Beine . Naja um es kurz zu machen,die Aufträge gingen letztes Jahr rapide zurück,ich undnoch einige mehr wurden fristgerecht gekündigt,weil wir einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Ende 2022 stand ich dann da ohne Job und mit abgelaufener Rente. Juni 2022 habe ich einen Verlängerungsantrag auf EMR gestellt. Im Februar Termin beim Gutachter Orthopäde,im Mai Gutachter Neurologe, beide schreiben Berufsunfähig im alten Job,aber mehr als 6Std. anderweitig. Habe 6 Monate auf die Gutachten gewartet,dann Akteneinsicht über die VDK beantragt. Nun schicken Sie mich noch in Reha . Ich habe die Befürchtung ,dass der Entlassungsbericht der Reha für mich auch negativ ausfällt,also mehr als 6 Std.! Die „angeblichen unparteiischen Gutachter“ werden doch alle von der DRV bezahlt.Im Januar läuft mein Arbeitslosengeld aus,dass ich für 4 Std.bekam. Bin mittlerweile auch psychisch ziemlich im Eimer.Keine Umschulung von der DRV,dafür bin ich zu alt,laut Aussage des Mitarbeiters,das Arbeitsamt hat mir schriftlich gegeben,dass ich nicht mehr vermittelbar bin u.privat finde ich auch keinen leidensgerechten Job. WAS HABE ICH NOCH FÜR MÖGLICHKEITEN,habe doch alles Nachweislich versucht. Bin für jeden ernstgemeinten Vorschlag dankbar.. Danke im voraus Hannes ………..

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2023 | 07:57

Hallo Hannes,

 

zunächst einmal sollten Sie abwarten, wie der Entlassbericht und die anschließende Entscheidung der Rentenversicherung bezüglich der Rente ausfällt.

 

Sollte dann eine Entscheidung getroffen werden, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie zunächst einen Widerspruch einlegen. Sollte auch dieser abschlägig beschieden werden , so steht Ihnen der Klageweg über die Sozialgerichtsbarkeit offen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Irgendeineram 30.11.2023 | 22:02
Hannes, es liegt mutmaßlich nicht an Ihnen, sondern es gibt eine gewisse Agenda ... In meinem Kontaktkreis habe ich einen Menschen mit Pflegegrad 3 und einen mit Pflegegrad 4, die beide "nach Aktenlage" als vollschichtig auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig eingestuft wurden ... Versuchen Sie, sich selbst keine Schuldgefühle zu machen, sich nicht zu ärgern, akzeptieren Sie, dass es derzeit Dinge gibt, die Sie - egal wie sehr Sie sich bemühen würden - nicht ändern können, konzentrieren Sie sich auf die Dinge, die gut bzw. noch am besten sind und nutzen Sie nervenschonende Möglichkeiten. Schlimmstenfalls bekommen Sie sog. Bürgergeld, ein Arbeitgeber wird Sie in Ihrem Zustand sowieso nicht mehr nehmen (da müssen Sie keine Sorgen haben) und wenn es gar nicht geht, gehen Sie zu einem Arzt und lassen sich die Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Sie schaffen das! Ganz viel Glück!
Möglichkeitenam 30.11.2023 | 22:07
Gegen die Ablehnung eines EM-Rentenantrages oder wenn der Bescheid nicht wie gewünscht ausfällt, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und ggf. dann Klage beim Sozialgericht. Eine belastbare Prognose, wie eine Reha-Entlassungsbericht oder ein EM-Rentenantrag ausfallen wird, kann hier niemand treffen. Das müssen Sie abwarten, da hilft alles nichts. Für einen Widerspruch oder eine Klage ist Beratung und ggf. rechtliche Vertretung vor Gericht durch einen Rchtsexperten/Fachanwalt dringend empfohlen. Zum Beispiel die Sozialverbände VdK oder SoVD helfen hier kompetent weiter. Bei Krankheit , bzw. genauer, Arbeitsunfähigkeit besteht neben der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu insgesamt 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse und ggf. dann nach Aussteuerung gemäß der Nahtlosigkeitsregelung auch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (bei Menschem ab dem Alter von 58 Jahren meist maximal für 24 Monate). Wenn das alles ausgeschöpft ist oder aus anderen Gründen nicht gezahlt wird, kann man beim zuständigen Amt einen Antrag auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung stellen. Es kann eventuell auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen .
Corneliusam 01.12.2023 | 06:47
"...es gibt eine gewisse Agenda ..." Ja nee, is klar ... Alles eine große Verschwörung!!!
Rechtsweg einhaltenam 01.12.2023 | 07:21
Mit Ihrer polemischen Einstellung gegen die Rentenversicherung sind Sie hier im Forum der Rentenversicherung dann eher falsch. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Gesundheitszustand falsch beurteilt wird, bleibt Ihnen nur der offizielle Weg des Widerspruchs und der Klage. Dabei sollten Sie sich rechtlich unterstützen lassen. Wozu sin Sie denn im VdK? Ihr Jammern in einem anonymen Forum wird Sie da nicht weiterbringen.
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