Hallo Liese,
leider ist es sehr schwer, Ihnen in dieser Situation aus Sicht der Rentenversicherung einen Rat zu geben. Offenbar wurde vom Sozialmediziner eingeschätzt, dass Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten können. Sofern Sie das nicht so sehen, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einlegen. Sie sollten das möglichst mit Ihren Ärzten besprechen und diese sind vermutlich auch die besten Ansprechpartner, wenn es darum geht, mit welchen Maßnahmen (Krankschreibung, Reduzierung der Arbeitszeit, Jobwechsel...) Ihren gesundheitlichen Problemen am Besten zu begegnen wäre.
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