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Experten-Antwort

Erwerbsminderung nach Widerspruch abgelehnt

von Liese 31.05.2016 | 22:38
2165 Ansichten
4 Antworten
Hallo, leider ist auch mein Widerspruch auf Erwerbsminderung abgelehnt worden. Ich bin zwar nicht krankgeschrieben aber mir wird alles Zuviel. Ist es ratsam von 39 auf 20 Stunden zu gehn? Welche Möglichkeiten habe ich sonst!! Ich bin 60Jahre! Mir fehlen noch Ca: 9 Monate damit ich die 45 Jahre voll habe! Meine Arbeitszeit wechselt täglich! Frühschicht ! Spätschicht , mal um 6Uhr bzw. 6:30, 7Uhr, 8:15 oder die Spätschicht von 14-21Uhr! Das macht mich fertig und dann noch meine Schlaflosigkeit!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.06.2016 | 07:41

Hallo Liese,

leider ist es sehr schwer, Ihnen in dieser Situation aus Sicht der Rentenversicherung einen Rat zu geben. Offenbar wurde vom Sozialmediziner eingeschätzt, dass Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten können. Sofern Sie das nicht so sehen, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einlegen. Sie sollten das möglichst mit Ihren Ärzten besprechen und diese sind vermutlich auch die besten Ansprechpartner, wenn es darum geht, mit welchen Maßnahmen (Krankschreibung, Reduzierung der Arbeitszeit, Jobwechsel...) Ihren gesundheitlichen Problemen am Besten zu begegnen wäre.

3 Antworten

Nahlaam 31.05.2016 | 23:05
Wenn es Ihnen nicht gut geht, dann sollten Sie sich möglicherweise doch erst einmal krank schreiben lassen und nicht die Stundenzeit reduzieren, was ja auch zu massiven Gehaltseinbußen führt. Sie haben Anspruch auf 72 Wochen Krankengeld, die Sie ja nicht ausschöpfen müssen, aber nachdem, was Sie schreiben, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Vielleicht hilft Ihnen eine Krankschreibung erst einmal, zur Ruhe zu kommen und die weiteren Schritte zu überlegen. Möglicherweise kommt es für Sie auch in Frage, aufgrund ärztlicher Verordnung in den dauerhaften Tagdienst zu wechseln. Auch dieses können Sie mit ihrem Arzt besprechen. Wenn die Ablehnung des Widerspruchs erst gekommen ist, dann fordern Sie doch die Unterlagen an (besonders die ärztliche Stellungnahme bzw. evtl. Gutachten), die zur Ablehnung geführt haben. Nach deren Sichtung können Sie dann entscheiden, ob Sie Klage einreichen oder nicht. Für die Einreichung der Klage, die Sie relativ formlos mit einem Dreizeiler ans zuständige Sozialgericht machen können, haben Sie nach Ablehnung 1 Monat Zeit. Die Begründung für die Klage können Sie später nachreichen. Aber bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, besonders über die Schichtdienstbelastung und die Schlaflosigkeit. Sie haben noch einige Möglichkeiten, bevor Sie über eine mögliche Stundenreduzierung nachdenken müssen.
W*lfgangam 31.05.2016 | 23:45
Ergänzend zu Nahla: Hallo Liese, die Reduzierung der Std. hält Sie wohl nach wie vor im versicherungspflichtigen Bereich / zählt weiterhin zu den 45 Jahren mit und ist für die künftige Rente relativ bedeutungslos, eine kleine Renteneinbuße für diese Zeit der Reduzierung folgt eben. Beispiel: bei einer Einkommensreduzierung um 10.000 EUR brutto gehen Ihnen als 'Rentenverlust' gerade mal 9 EUR mtl. 'verloren' - bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn 63 + 8 Monate schaukelt es sich somit vielleicht auf rd. 100 EUR auf. Das müssen Sie aber individuell klären lassen anhand Ihrer persönlichen Beschäftigungswerte - also ab in die nächste Beratungsstelle und nach- bzw. vorrechnen lassen. Gruß w. PS: 'Ratsam' ? ...wenn es Ihrer Gesundheit zugute kommt, das wird hier niemand ferndiagnotizieren wollen - über 'gelbe' Gesundheitsscheine/ärztliche AU-Bescheinigungen zwecks Überbrückung von Zeiten, kann hier nicht direkt beurteilt werden ;-) Gruß w.
Schadeam 01.06.2016 | 20:21
Solange Sie in Vollzeit arbeiten dokumentieren Sie doch geradezu, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. So gesehen verwundern die Ablehnungen nicht wirklich.
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