Hallo David,
der Begriff "Leistungsfall" bezeichnet im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung den Zeitpunkt, in dem sämtliche gesetzliche Voraussetzungen für eine Rentenleistung erfüllt sind. Im Feststellungsverfahren für eine Erwerbsminderung kommt es darauf an, ein konkretes Datum für den Eintritt einer leistungsrelevanten Einschränkung (Eintritt der Erwerbsminderung) zu bestimmen. Dieses Datum festzustellen, ist Aufgabe Ihres Rentenversicherungsträgers. Daher können wir Ihre Frage hier im Forum leider nicht pauschal beantworten. Unser Rat daher: wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser ist Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer offenen Fragen behilflich.
Mit freundlichen Grüßen