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Erwerbsminderung oder ALGI

von Kathrin24.10.2007 | 20:19
2010 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich, 49, habe folgendes Problem: ich bin 06/2006 unheilbar erkrankt mit der Prognose einer unbestimmt begrenzten Lebenszeit. Bis dahin habe ich 1500 € netto verdient, anschl. bekam ich Krankengeld. Im Mai 07 wurde ich dann von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zustellen, andernfalls würden sie nicht mehr zahlen. Das habe ich gemacht und im “Kleingedruckten entdeckt, dass das bei geringem Aussicht auf Erfolg auch gleich zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgemodelt werden kann. Hab die Fristen dann so lange wie möglich hinausgezögert und im August noch während der Chemo die Reha machen müssen. Der Entlassungsbericht war dementsprechend nicht so toll. Am 29.11 läuft das Krankengeld nach 78 Wochen aus (war eine Falschauskunft der Krankenkassenhotline, dass die Zeit der Lohnfortzahlung und des Übergangsgeldes nicht auf diese Zeit angerechnet werden, Pech gehabt), so dass ich nun am Rotieren bin. War dann mit einer Bescheinigung gem § 312 Abs. 3 SGB III beim Arbeitsamt, die sagten, dass ich mindestens 15 Std. wöchentlich arbeiten muss, damit ich von ihnen Geld bekomme, kann ich auch zur Zeit. Dann krieg ich aber wohl nur anteilig für 15 Std. Arbeitslosengeld? Gleichzeitig hab ich von der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bekommen, volle Erwerbsminderungsrente (Höhe 683 €) bekomme ich aber nur, wenn ich weniger als 15 Std. arbeiten kann, ansonsten die Hälfte? Das Antragsdatum war schon mit 04.05.07 von der Rentenversicherung ausgefüllt. Ich hab mich dann bei unserer Stadt informieren wollen, der Herr hat gesagt, ich rede immer nur im Kreis und wir füllen jetzt den Antrag aus und dann sehen wir weiter. Ich fragte ihn auch, ob es nicht besser sei, wenn mein Chef mir kündigen würde. Er sagte, nein, wir warten jetzt mal ab. Ich hab den Antrag dann zum Kopieren mit Heim genommen und jetzt liegt er hier und ich habe das Gefühl, das ist mein 2. Todesurteil. Ist es denn nicht besser, mein Chef kündigt mir zum 29.11, dann bekomme ich noch 1 Jahr ALGI ( wären dann so 900 €) momentan bin ich ja fit und kann auch arbeiten und wenńs mir schlechter geht, stelle ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Ich kann das Arbeitsamt nicht fragen, da ich bei sozusagen einvernehmlicher Kündigung 3 Monate gesperrt werde. (Warum ich nicht wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückgehe? Mein Chef ist klasse, aber er sagte, er möchte mich nur ganz gesund wieder und das geht ja nicht und ich weiß, was er meint und respektiere das.) Kann ich überhaupt noch irgendetwas beeinflussen? Ich hoffe sehr, dass sich hier jemand ämterübergreifend auskennt ............

13 Antworten

Friedliam 24.10.2007 | 20:59
Zur Nahtlosigkeitsreglung kannst unter diesem Link was erfahren http://www.betacare-wissenssystem.de/betanet/betanet-sozialrecht…
Friedliam 24.10.2007 | 20:41
Die Krankenkasse hat erst mal recht und richtig ist auch, das ein Reha Antrag bei wenig Aussicht auf Erfolg in einen EM-Rentenantrag umgewandelt wird. In deinem Fall kannst du auch den Antrag auf EM-Rente nicht zurückziehen, weil Du von der Krankenkasse dazu aufgefordert wurdest. Also erst mal den Rentenantrag ausfüllen und bei RV einreichen. Wenn du auch nach Aussteuerung von der Krankenkasse (29.11.07) weiterhin AU bist, muss das AA im Zuge der "Nahtlosigkeitsregelung" erst mal ALG 1 zahlen. Da du selber sagst mit einer Genesung sieht es nicht gut aus, aber dich dein Chef nur gesund haben will - kann er Dich doch auch ordentlich kündigen, das ist dann doch keine Absprache und dir entsteht kein Nachteil.
uweam 24.10.2007 | 22:29
Ich würde die Antragsstellung nicht verzögern: Meine Rentengewährungsprozedur hat Jahre in Anspruch genommen. Soll Ihnen keine Angst machen, manchmal geht es auch schnell. Der Weg war derselbe: Aufforderung der KK zum Rentenantrag Wenn es dazu kommt, dass der Anspruch ALG1 ausgeschöpft ist, kommt ALG2, und das ist nicht so viel.
uweam 24.10.2007 | 21:21
Sie schreiben, der ALG Antrag liegt im Heim. Gibt es da keine Hilfe??? Der Antrag muß gestellt werden, Ihnen Steht ALG1 zu. Gaaanz sicher!!. Rente steht Ihnen auch zu, wenn durch Ihre Berufstätigkeit sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern würde! Friedli hat das alles richtig erklärt.
uweam 24.10.2007 | 21:14
Machen Sie sich keine Sorgen wegen dem AA. Sie benötigen KEINE Kündigung Ihres Arbeitsvertrages, um unter den geschilderten Umständen ALG1 zu erhalten. Stellen Sie einen Antrag, wird er abgelehnt da Sie krank sind und der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen ist das FALSCH und Sie legen Widerspruch mit Verweis auf &125 SGB3 ein. Wahrscheinlich kommen diese Fälle zu selten vor als dass die Arbeitsämter dieses Wissen sofort parat haben
Kathrinam 24.10.2007 | 21:54
Vielen Dank für die Beiträge, jetzt bin ich schon mal beruhigter, mit "heim" meinte ich "nach hause", sagt man so in Bayern. Ist es nicht besser, wenn ich so lange wie möglich den Antrag auf Erwerbsmind. hinauszögere, weil ich dann länger das höhere ALGI bekomme und wie lange dauert denn so ein Feststellungsverfahren der Erwerbsunfähigkeit durchschnittlich. Für heute Gute Nacht an die beiden Hilfsbereiten.
uweam 25.10.2007 | 00:22
Ne,ne bleiben sie mal schön am Leben! Die Diagnose einer lebensbedrohenden Krankheit ist fürchtbar, aber es bleibt Zeit, die man nun eigentlich intensiver leben sollte. Ist kein dummes Geschwätz, die Erkenntnis "50 % der Patienten versterben innerhalb von 3 Jahren" hatte mich auch etwas aus der Bahn geworfen. Kommt doch sofort die Frage, werden meine Kinder so früh ohne mich auskommen .... Nun ja, tagsüber gelingt mir das Lachen über die Tatsache, dass ich statistisch gesehen überwiegend tod sein sollte. Nee, aufgeben und jammern , dazu ist die Zeit viel zu schade. Sie haben für Ihre Rente eine Versicherung und Beiträge gezahlt. Nix mit auf deren Tasche liegen. Alles Gute und noch viele schöne Jahre.
Kathrinam 24.10.2007 | 23:16
Oh je, ich hab doch nichts verbrochen und lieg der Renten- und der Krankenkasse auch nicht mehr 30 Jahre auf der Tasche, aber als selbstbestimmter Mensch ohne Möglichkeit, mein Leben in die Hand zu nehmen, am Schluss ALG II, das ist der Horror. Da hab ich nur noch eine und die erfreut dann die Rentenkasse ... nix für ungut und danke!
KSCam 25.10.2007 | 08:47
zum Thema Kündigung habe ich noch eine Anmerkung und bitte um Verständnis für den AG: Warum soll der denn kündigen? Er verhält sich doch völlig korrekt, wenn er sagt, meine Mitarbeiterin kann gerne wiederkommen, wenn sie arbeitsfähig ist. Kündigt er hingegen, riskiert er, dass er wegen der Kündigung vors Arbeitsgericht gezerrt wird (weil den AN wenigstens eine fette Abfindung rausholen will,) oder er steht in BILD, weil er einen "todkranken Mitarbeiter gefeuert hat". Den Ärger wird er sich nicht grundlos aufhalsen - und Kosten hat er ja keine mehr, wenn Sie auf irgendeiner Liste weiterhin als Mitarbeiter aufgeführt sind. Ich als Chef würde in dieser Situation ruhig zuwarten, ob mein Mitarbeiter wieder kommt oder nicht. PS: auch das Arbeitsamt kann Ihre Erwerbsfähigkeit prüfen lassen und Sie zum Rentenantrag auffordern. Am Rentenantrag kommen Sie m.E. nicht vorbei.
uweam 25.10.2007 | 09:22
Kathrin ging davon aus, dass das Arbeitsamt Leistungen nur dann zahlt, wenn kein Arbeitsrechtsverhältnis besteht. Das dem nicht so ist wurde bereits dargelegt. Ich finde es prima, wie der AG sich verhält!!
Kathrinam 25.10.2007 | 10:02
Danke für die aufbauenden Beiträge! Heute gebe ich meinen Antrag ruhigen Gewissens ab und mein Chef wird durch mich niemals in die Bildzeitung geraten, eher in ein Märchenbuch. Er hat mir mehrmals angeboten : wenn es eine Behandlung gibt, die Du Dir finanziell nicht leisten kannst, bitte komm zu mir, wir kriegen das dann schon. Tja, sowas gibt´s auch.......
Kathrinam 25.10.2007 | 13:15
Wieso im Wesentlichen, stimmt etwas nicht?
uweam 25.10.2007 | 13:24
Nun mal keine Bange - ist alles so. Ich glaube, da sind Wertungen enthalten, die ein Experte so nicht abgibt - vermute ich
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