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Experten-Antwort

erwerbsminderung oder Altersrente aufgrund 100% Schwerbehinderung

von mini18.07.2024 | 12:56
393 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich beziehe noch kurze Zeit Krankengeld. Ich bin krebskrank und werde nicht wieder arbeiten können. Ich soll einen Rehaantrag stellen, der dann evtl. in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Das Krankengeld beziehe ich noch bis Januar 25, ab Febr. 25 könnte ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Jetzt ist mir mitgeteilt worden, dass ich ab Januar 25 auch eine Altersrente aufgrund meiner Schwerbehinderung bekommen könnte. Wie entscheidet die Rentenversicherung meinen Rentenantrag? Erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente. Macht es evtl. Sinn, jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente selbst zu stellen, bevor die Rentenversicherung darüber entscheidet. Bedanke mich jetzt schon für die Antwort. Gruß Mini

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2024 | 13:03

Hallo,

 

bitte setzen Sie sich umgehend mit einer Beratungsstelle in Verbindung, um die unterschiedlichen individuellen Optionen zu besprechen (Stichwort u.a.: Rentenhöhe). Eine allgemeine Antwort halte ich hier nicht für zielführend.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html 

 

Viele Grüße

4 Antworten

individuelle Beratung am 18.07.2024 | 13:49
Ob Sie ab Februar 2025 eine Erwerbsminderungsrente erhalten können, kann hier nicht beurteilt werden. Dazu müssen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag gestellt worden sein. Ohne Antrag wird die DRV über keine Erwerbsminderung entscheiden - weshalb auch? Ende Krankengeld ist noch lange nicht automatisch EMR-Anspruch. Und lassen Sie sich nicht in einem anonymen Forum, sondern bei der DRV zu so für Sie lebenswichtigen Themen beraten!
Sven am 18.07.2024 | 13:56
Im Zweifelsfall können Sie auch beide Rentenarten gleichzeitig beantragen.
KSCam 18.07.2024 | 15:37
Wenn man Rente will stellt man im Normalfall einen Antrag (R0100). Im Formular kann man dann EM Rente oder eben Altersrente ankreuzen, je nach dem was man anstrebt. Ohne Antrag von Ihnen wird die DRV weder über das eine noch das andere entscheiden, wobei in aller Regel die EM Rente wegen der Zurechnungszeit betragsmäßig höher ausfallen dürfte als eine zeitgleich beginnende Altersrente. Es macht dann Sinn eine Rente zu beantragen wenn man nicht warten will bis vielleicht irgendetwas von alleine geschieht. Ob der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird, können Sie heute noch gar nicht wissen. Das dürfte derzeit wohl nur eine Vermutung Ihrerseits (oder von jemand anderem) sein. Bei allem können Sie noch überlegen ob Rente oder Krankengeld die höhere Leistung ist und dementsprechend einen Rentenantrag füher oder auch später stellen.
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