Hallo Claudia
Sie haben es in Ihrer Frage eigentlich schon selbst beschrieben.
"...Wenn ich weniger als 3 Std. pro Tag ..."
Es ist tats. eine tägliche Zeitstundengrenze.
Der voll erwerbsgeminderte Mensch, der 3 Tag pro Woche 5 Std./tgl. arbeitet, was im Schnitt 15 Wochenstunden, also 3 Stunden am Tag entspricht, wird Probleme mit der vollen Erwerbsminderung bekommen.
Nachlesen ggf. gerne hier => https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html
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