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Experten-Antwort

Erwerbsminderung oder Teilerwerbsminderung

von Claudia17.12.2025 | 12:38
233 Ansichten
7 Antworten
Hallo, wenn ich weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, ist das Erwerbsminderung, wenn ich 3-6 Stunden täglich arbeiten kann, ist das Teilerwerbsminderung Zum Beispiel: Wenn ich an einem Wochentag 5 Stunden arbeite, aber an den anderen Wochentagen gar nicht, entspricht das Erwerbsminderung oder Teilerwerbsminderung? Sind die 3 Stunden ein Durchschnitt? Wenn ja über welchen Zeitraum? Wo kann ich etwas über die Regelung und die praktische Berechnung nachlesen? viele Grüße Claudia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2025 | 09:44

Hallo Claudia

 

Sie haben es in Ihrer Frage eigentlich schon selbst beschrieben. 

     "...Wenn ich weniger als 3 Std. pro Tag ..."

Es ist tats. eine tägliche Zeitstundengrenze.

Der voll erwerbsgeminderte Mensch, der 3 Tag pro Woche 5 Std./tgl. arbeitet, was im Schnitt 15 Wochenstunden, also 3 Stunden am Tag entspricht, wird Probleme mit der vollen Erwerbsminderung bekommen.

 

Nachlesen ggf. gerne hier => https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html

6 Antworten

Glasklaram 17.12.2025 | 12:53
Nein, diese UNTER drei Stunden gelten für jeden einzelnen Tag. Da gilt kein Durchschnitt.
E MRam 17.12.2025 | 12:53
Das prüft letztendlich die DRV. Sind Sie unter 3 Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig, ist zumindest eine Voraussetzung für die volle EMR erfüllt. Von 3 bis unter 6 Stunden ist es eine Voraussetzung für die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Konkretam 17.12.2025 | 13:52
Im Bescheid kann man Näheres dazu lesen. Grundsätzlich geht die DRV von einer 5-Tage-Woche aus mit je unter 3 Stunden bei voller EMR. Diese unter 15-Stunden wöchentlich lassen sich nicht zerlegen in 3 x unter 5 oder 2x unter 7,5 Stunden. Letzlich entscheid der SMD der DRV, ob überhautp eine Erwerbsminderung vorliegt, es reicht nicht, sich selbst dafür zu halten
Was soll das?am 17.12.2025 | 14:32
Stellen Sie einen Antrag und warten den Bescheid ab. Alle vorherige Theorie ist überflüssig. Sie werden doch wohl in der Lage sein und die Ergebnisse zum Wort „Erwerbsminderungsrente“ zu googeln und zu lesen oder etwa nicht?
Na jaam 17.12.2025 | 14:43
Vorschlag: Sie sollten sich zunächst einmal darüber "schlau machen", welche gesundheitlichen (bzw. krankheitsbedingten...) Voraussetzungen überhaupt bei Ihnen vorliegen MÜSSEN, bevor Sie sich Gedanken über eine evtl. tägliche Arbeitszeit machen sollten. Sprich: Es reicht nicht aus, dass Sie selbst "glauben", nunmehr nur noch soundsoviel Stunden am Tag arbeiten zu "können". Die DRV sollte Ihre diesbezügliche Meinung auch teilen... Zum 2. - Dann sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Fall überhaupt die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Antrag bzw. evtl. Bezug einer EMR vorliegen. Und zum 3. - Näheres hierzu können Sie - völlig eigenständig - gerne auf den Internetseiten der DRV nachlesen!
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