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Experten-Antwort

Erwerbsminderung Rente

von Lilly27.02.2025 | 12:07
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo meine Erwerbsminderung Rente läuft Ende Juli 25 aus Antrag ist gestellt auf Verlängerung..nun mein Problem ..ich bin fest nach Spanien ausgewandert....und meine Frage ist muss ich wenn es ab gelehnt wird wieder mich in Spanien abmelden in Deutschland anmelden und Wohnung suchen um an Arbeitlosenhilfe zu bekommen ..oder wie läuft das ab. Denke nicht das Spanien mir Arbeitslosenhilfe zählt oder.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lilly,

 

Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen der Arbeitsförderung bzw. Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe) können in diesem Forum nicht beantwortet werden.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige Stelle (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt).

 

Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass ein Verzug ins Ausland Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen ist.

Dies kann Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch haben.

 

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10 Antworten

Sozialhilfe nach Spanien macht die DRV nicht (und das deutsche Sozialamt auch nicht)am 27.02.2025 | 12:31
Ihre Frage hat mit der Rentenversicherung wirklich nichts zu tun. Wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten in Spanien ist Ihre persönliche Angelegenheit. Und ja, in Spanien gibt es bei weitem nicht so üppige Sozialleistungen wie in Deutschland. Ob Sie dann zurückkehren nach Deustchland liegen , ist Ihre Entscheidung. Natürlich "müssen " Sie das nicht, warum auch. Sie dürfen gerne in Spanien bleiben. Bei festem Wohnsitz in Spanien werden Sie aber jedenfalls keine Sozialhilfe aus Deutschland überwiesen bekommen.
Keine deutsche Sozialhilfeam 27.02.2025 | 12:35
Alles Guteam 27.02.2025 | 12:39
"Müssen" müssen Sie gar nichtsam 27.02.2025 | 12:44
Nein, Sie MÜSSEN NICHT nach Deutschland zurück. Sie können auch in Spanien spanische Sozialhilfe beantragen ( dort aber wirklich schlimme Bürokratie und kaum finanzielle Hilfen). Deutsche Sozialhilfe bekommen Sie aber nicht nach Spanien überwiesen, wenn dort Ihr Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz ist.
Maximilianeam 27.02.2025 | 14:37
Schön, die Solidargemeinschaft schröpfen und sich im Spanien ein schönes Leben machen. Natürlich müssen Sie dann, hoffentlich, zurück kommen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können
Was soll das?am 27.02.2025 | 15:46
Über so etwas macht man sich Gedanken bevor man auswandert und nicht nachher.
Wam 27.02.2025 | 16:18
Ich finde es seltsam nach Spanien auszuwandern während einer EM-Rente, von daher glaube ich nicht, dass Sie die EM-Rente verlängert bekommen. Anscheinend geht es Ihnen gesundheitlich dort gut.
Schadeam 27.02.2025 | 19:41
Ob Sie in Spanien, Deutschland oder sonstwo leben ist keine Frage an die Rentenversicherung. Und ob Sie in Spanien Bedürftigkeitsleistungen oder Arbeitslosenhilfe bekommen, erfragen Sie bei den spanischen Behörden. Sie leben doch dort! Woher soll das ein DRVler wissen? Auch die Wohnungssuche ist Ihr Problem.
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