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Experten-Antwort

Erwerbsminderung Rentner und Reha

von Sören Magnussen02.09.2022 | 14:07
438 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe seit vielen Jahren eine Erwerbsminderung Rente. Muss aber vor erreichen meiner AR für Schwerbehinderte, am Herzen operiert werden und im Anschluss zur Reha. Wer übernimmt die Kosten der Reha? Die DRV oder die GKV? Und ist meine EMR vielleicht in Gefahr? Wenn die DRV für die Reha zuständig ist, werde ich neu überprüft? MFG Magnussen

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sören Magnussen,

bei Versicherten, die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln (66,6667 %) der Vollrente beziehen oder beantragt haben, ist das Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht mehr erreichbar, weshalb Teilhabeleistungen durch den Rentenversicherungsträger nicht mehr erbracht werden. Hier wäre die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben (Ausnahme - liegt bei Ihnen offenbar nicht vor: "Nachsorge von Tumorerkrankungen").

Nicht von den Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung ausgeschlossen sind unter anderem Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Hier gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente (§ 9 SGB VI).

Die Frage, ob die Zuständigkeit für den Rentenversicherungsträger gegeben ist, richtet sich in Ihrem Fall danach, ob durch die begehrte/notwendige Rehabiltationsmaßnahme Ihre Leistungsfähigkeit soweit gebessert werden kann, dass Ihr Rentenanspruch nach der Rehabiltationsmaßnahme zumindest teilweise nicht mehr besteht.

Besteht von vornherein keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung Ihrer Leistungsfähigkeit, läge die Zuständigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich bitte um Verständnis: ich musste ein paar "Nicklichkeiten" löschen.

Ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

....am 02.09.2022 | 14:25
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis…
Sören Magnussenam 02.09.2022 | 15:00
Ich beziehe die volle Erwerbsminderung Rente seit vielen Jahren. Die Herzklinik kümmert sich um die Reha. Für mich ist es wichtig zu wissen, wer der zuständige Träger DRV oder GKV ist. Es könnte auch sein, daß die GKV sagt, ich bin ja noch EMR und ich könnte nach der Herz OP wieder ins Berufsleben einsteigen und wälzt das auf die DRV ab. Und dann stehe ich da. Werde neu überprüft! In 16 Monaten kann ich meine AR beantragen. Kann aber meine Herz OP nicht mehr länger rausschieben.
Einfach unverbesserlicham 02.09.2022 | 15:11
Zitat von Sören Magnussen anzeigenausblenden
Dann sollten sie das auch nicht machen. Oder würden sie es lassen, wenn die DRV der Träger wäre? Dann kann es ja nicht so wichtig sein. Konsequenz: Im schlimmsten Fall ab in Kiste Vorteil: Sie müssen sich um derlei Dinge keinen Kopf mehr machen. Nachteil: Sie erleben die angestrebte Rentenart nicht mehr. Also: Machen Sie sich um ungelegte Eier keinen Kopf. Man kann immer nur auf Geschehenes reagieren. Die DRV könnte zudem zu jeder Zeit eine Überprüfung anstoßen.
Sören Magnussenam 02.09.2022 | 15:43
Hallo Experten, bei Versicherten, die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln (66,6667 %) der Vollrente beziehen -Wie ist der Wortlaut zu verstehen? Ich beziehe zur Zeit noch die volle EMR. Also werde ich doch nach der Herz OP und Reha von der DRV erneut überprüft?
KSCam 02.09.2022 | 17:39
Wie alt? Wann ist die Ar möglich? Möglicherweise ist ja der (immer theoretisch mögliche) Wegfall der EM Rente gar kein Thema weil der Wechsel in die AR sofort oder bald möglich ist. Die Reha wird eher im Zustädigkeitsbereich Ihrer Kasse liegen.
Sören Magnussenam 02.09.2022 | 18:36
In ca. 16 Monaten kann ich definitiv in meine AR für Schwerbehinderte wechseln. Es ist sehr schade daß ich hier keine vernünftige Antwort erhalte. Werde nächste Woche meine Krankenkasse fragen. Die Experten geben auch keine richtige Antwort.
Werneram 02.09.2022 | 18:49
Wie alt? Wann ist die Ar möglich? Möglicherweise ist ja der (immer theoretisch mögliche) Wegfall der EM Rente gar kein Thema weil der Wechsel in die AR sofort oder bald möglich ist. Die Reha wird eher im Zustädigkeitsbereich Ihrer Kasse liegen.
In ca. 16 Monaten kann ich definitiv in meine AR für Schwerbehinderte wechseln. Es ist sehr schade daß ich hier keine vernünftige Antwort erhalte. Werde nächste Woche meine Krankenkasse fragen. Die Experten geben auch keine richtige Antwort.
Dann wäre zumindest der Bestandschutz gesichert, falls die EM-Rente doch(wollen wir nicht hoffen) abhanden kommen sollte.
KSCam 02.09.2022 | 19:37
Wie alt? Wann ist die Ar möglich? Möglicherweise ist ja der (immer theoretisch mögliche) Wegfall der EM Rente gar kein Thema weil der Wechsel in die AR sofort oder bald möglich ist. Die Reha wird eher im Zustädigkeitsbereich Ihrer Kasse liegen.
In ca. 16 Monaten kann ich definitiv in meine AR für Schwerbehinderte wechseln. Es ist sehr schade daß ich hier keine vernünftige Antwort erhalte. Werde nächste Woche meine Krankenkasse fragen. Die Experten geben auch keine richtige Antwort.
...ob Ihre Rente in Gefahr ist, kann Ihnen im Forum keiner sagen, hellsehen können auch die Experten nicht.
Paulam 02.09.2022 | 20:36
Selbst wenn die Erwerbsminderungsrente wegen einer super tollen Reha in Gefahr wäre, können sie die paar Monate mit Alg1 oder Krankengeld überbrücken
Werneram 02.09.2022 | 21:21
Bei"viele Jahre EM-Rente "wird es vermutlich kein Alg1 geben. Nach dem Ende einer Dauerrente, die ja eigentlich suggeriert, dass die Erwerbsminderung nicht zu beheben war und die dazu gedacht ist, bis zur Altersrente zu laufen, segelt man direkt ins Alg 2. Krankengeld weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht aus.
Abschlägeam 02.09.2022 | 21:25
Hallo Sören Magnussen, dies betrifft Sie im Moment noch nicht, würde aber nach einem Wechsel in die SB-Rente mit diesem Teilrentenanspruch die Zuständigkeit der DRV für die Reha eines (Teil)Rentners bewirken. Ansonsten ist für die Reha eines Altersrentners die Krankenkasse zuständig. So wie Sie es beschreiben, scheint die Herz-OP doch sehr wichtig/dringend zu sein. Im Anschluss daran könnte nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst eine AHB erforderlich sein und ggfs. dann etwas später eine Reha (das besprechen Sie mit Ihren Ärzten). Lt. Ihren Angaben liegen bei Ihnen in ca. 16 Monaten die Voraussetzungen für eine SB-Rente vor (notwendiges Alter, 35 Beitragsjahre -EMRentenzeiten zählen mit- und ein GdB >=50 zum Rentenbeginn). Insofern sollten Sie sich nun vordringlich um Ihre Gesundheit kümmern und sich keine Gedanken darum machen, ob evtl. der Anspruch auf die EM-Rente entfallen würde, denn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt, die zu der EM-Rente geführt haben, sind ja vermutlich nicht schwuppsdiwupps durch eine Herz-OP plötzlich alle wieder in Ordnung. Auch wenn es Ihnen zu wünschen ist, dass es Ihnen danach doch in vielen Bereichen deutlich besser geht. Sofern alles planmäßig verläuft ist dennoch erst einmal mit einem längeren 'Heilungsprozess' zu rechnen (siehe oben, AHB/Reha) und bis dahin haben Sie dann schon fast die 16 Monate überwunden. Falls alle Stricke reißen (EM-Rente wird 'gestrichen'), hätten Sie zunächst einen Anspruch auf ALGI und könnten dann dennoch die SB-Rente beantragen (wenn nicht die OP dazu führt, dass der GdB unter 50 sinkt, aber da gibt es dann auch erst einmal noch Heilungsprozesse abzuwarten und die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Darum kümmern Sie sich später, falls es soweit kommen sollte). Also, hören Sie auf Ihre Ärzte, lassen Sie sich operieren und dann vom Sozialdienst des Krankenhauses eine gute für Sie geeignete AHB-Klinik heraussuchen und dort einweisen. Die sind nämlich dafür zuständig, das für Sie zu organisieren. Erst einmal erhalten Sie weiter Ihre EM-Rente und alles andere klärt sich dann. Alles Gute!
Abschlägeam 02.09.2022 | 21:33
ergänzend: der Anspruch auf ALGI besteht, wenn die EM-Rente befristet bewilligt war. Bitte bei der Bundesagentur für Arbeit die individuellen Ansprüche verbindlich abklären!
Sören Magnussenam 03.09.2022 | 09:20
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Hallo Sören Magnussen,

dies betrifft Sie im Moment noch nicht, würde aber nach einem Wechsel in die SB-Rente mit diesem Teilrentenanspruch die Zuständigkeit der DRV für die Reha eines (Teil)Rentners bewirken.

Ansonsten ist für die Reha eines Altersrentners die Krankenkasse zuständig.

So wie Sie es beschreiben, scheint die Herz-OP doch sehr wichtig/dringend zu sein. Im Anschluss daran könnte nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst eine AHB erforderlich sein und ggfs. dann etwas später eine Reha (das besprechen Sie mit Ihren Ärzten).

Lt. Ihren Angaben liegen bei Ihnen in ca. 16 Monaten die Voraussetzungen für eine SB-Rente vor (notwendiges Alter, 35 Beitragsjahre -EMRentenzeiten zählen mit- und ein GdB >=50 zum Rentenbeginn).

Insofern sollten Sie sich nun vordringlich um Ihre Gesundheit kümmern und sich keine Gedanken darum machen, ob evtl. der Anspruch auf die EM-Rente entfallen würde, denn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt, die zu der EM-Rente geführt haben, sind ja vermutlich nicht schwuppsdiwupps durch eine Herz-OP plötzlich alle wieder in Ordnung. Auch wenn es Ihnen zu wünschen ist, dass es Ihnen danach doch in vielen Bereichen deutlich besser geht.

Sofern alles planmäßig verläuft ist dennoch erst einmal mit einem längeren 'Heilungsprozess' zu rechnen (siehe oben, AHB/Reha) und bis dahin haben Sie dann schon fast die 16 Monate überwunden.

Falls alle Stricke reißen (EM-Rente wird 'gestrichen'), hätten Sie zunächst einen Anspruch auf ALGI und könnten dann dennoch die SB-Rente beantragen (wenn nicht die OP dazu führt, dass der GdB unter 50 sinkt, aber da gibt es dann auch erst einmal noch Heilungsprozesse abzuwarten und die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Darum kümmern Sie sich später, falls es soweit kommen sollte).

Also, hören Sie auf Ihre Ärzte, lassen Sie sich operieren und dann vom Sozialdienst des Krankenhauses eine gute für Sie geeignete AHB-Klinik heraussuchen und dort einweisen. Die sind nämlich dafür zuständig, das für Sie zu organisieren.

Erst einmal erhalten Sie weiter Ihre EM-Rente und alles andere klärt sich dann.

Alles Gute!

Hallo Experten, bei Versicherten, die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln (66,6667 %) der Vollrente beziehen -Wie ist der Wortlaut zu verstehen? Ich beziehe zur Zeit noch die volle EMR. Also werde ich doch nach der Herz OP und Reha von der DRV erneut überprüft?
Hallo Sören Magnussen, dies betrifft Sie im Moment noch nicht, würde aber nach einem Wechsel in die SB-Rente mit diesem Teilrentenanspruch die Zuständigkeit der DRV für die Reha eines (Teil)Rentners bewirken. Ansonsten ist für die Reha eines Altersrentners die Krankenkasse zuständig. So wie Sie es beschreiben, scheint die Herz-OP doch sehr wichtig/dringend zu sein. Im Anschluss daran könnte nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst eine AHB erforderlich sein und ggfs. dann etwas später eine Reha (das besprechen Sie mit Ihren Ärzten). Lt. Ihren Angaben liegen bei Ihnen in ca. 16 Monaten die Voraussetzungen für eine SB-Rente vor (notwendiges Alter, 35 Beitragsjahre -EMRentenzeiten zählen mit- und ein GdB >=50 zum Rentenbeginn). Insofern sollten Sie sich nun vordringlich um Ihre Gesundheit kümmern und sich keine Gedanken darum machen, ob evtl. der Anspruch auf die EM-Rente entfallen würde, denn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt, die zu der EM-Rente geführt haben, sind ja vermutlich nicht schwuppsdiwupps durch eine Herz-OP plötzlich alle wieder in Ordnung. Auch wenn es Ihnen zu wünschen ist, dass es Ihnen danach doch in vielen Bereichen deutlich besser geht. Sofern alles planmäßig verläuft ist dennoch erst einmal mit einem längeren 'Heilungsprozess' zu rechnen (siehe oben, AHB/Reha) und bis dahin haben Sie dann schon fast die 16 Monate überwunden. Falls alle Stricke reißen (EM-Rente wird 'gestrichen'), hätten Sie zunächst einen Anspruch auf ALGI und könnten dann dennoch die SB-Rente beantragen (wenn nicht die OP dazu führt, dass der GdB unter 50 sinkt, aber da gibt es dann auch erst einmal noch Heilungsprozesse abzuwarten und die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Darum kümmern Sie sich später, falls es soweit kommen sollte). Also, hören Sie auf Ihre Ärzte, lassen Sie sich operieren und dann vom Sozialdienst des Krankenhauses eine gute für Sie geeignete AHB-Klinik heraussuchen und dort einweisen. Die sind nämlich dafür zuständig, das für Sie zu organisieren. Erst einmal erhalten Sie weiter Ihre EM-Rente und alles andere klärt sich dann. Alles Gute!
Hallo, vielen Dank für die tollen und ausführlichen Hinweise. Meine AR für Schwerbehinderte ist sicher. GdB 100 unbefristet liegt vor. Werde erstmal meine Herz OP und im Anschluss die AHB/Reha machen. Beziehe schon sehr lange die volle EMR. Wäre auch eine Unverschämtheit von der DRV mir die EMR zu entziehen!! Ihnen auch alles Gute. Beste Grüße
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