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Experten-Antwort

Erwerbsminderung um 50%

von skyline16.10.2020 | 20:06
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Hallo , die Fakten. Alter 52 , 50% Schwerbehinderung , arbeite unter 6 Stunden und bekomme Teilerwerbsminderungsrente seit ca 5 Jahren. Wenn ich etwas falsches schreibe bitte melden. Meine derzeitige Rente wurde glaube so berechnet, es wurde das höchste jährliche Bruttogehalt der letzten 15 Jahre angenommen . Sage einmal 2010 hatte ich 25000 Euro Brutto und 2012 18000 Brutto. Die RV nahm nun das Gehalt von 25000 aus dem Jahre 2010. Diese hat sie so dann bis zu einen Alter von 63 Jahren hochgerechnet. Ich darf im Jahr 2020 31000 Euro verdienen ohne das mir ein Abzug der Rente passieren könnte , hier liegt der Deckel. Verdiene ich 4000 Euro mehr müsste ich hiervon 40% also 1600 Euro im Jahr anrechnen lassen. Eine KÜRZUNG von ca,135 Euro im Monat. Dieses würde dann bis zur nächsten Feststellung weiter laufen. Meine Hauptfrage ist aber diese, verdiene ich nun diese 4000 mehr im Jahr also 35000 Euro im Jahr. Ist eine neue Berechnung der Rente hinfällig , da ja der höchste Betrag der letzten 15 JAHRE überschritten wurde? Oder bleibt es bei der alten Berechnung aus dem Jahre 2015?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von anrwort ist korrekt. Die Rente ist bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze anhand des beschriebenen Modus zu kürzen, jedoch nicht aufgrund der weiteren Beitragsleistung neu zu berechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anrwortam 16.10.2020 | 23:42
Zu den Hinzuverdiensten wird sich noch jemand melden, der sich damit auskennt. Was jedoch falsch ist: Ihre teilweise EMR ergibt sich nicht aus dem höchsten Gehalt der letzten 15 Jahre vor Erwerbsminderung, sondern aus den insgesamt erworbenen Entgeltpunkten, welche dann als Zurechnungszeit hochgerechnet werden bis zum (in Ihrem Fall mit Rentenbeginn 2015) 62. Lebensjahr. Was Sie mit dem höchsten Gehalt der letzten 15 Jahre meinen betrifft den möglichen Hinzuverdienst, welcher jedes Jahr neu angepasst wird.
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