Wenn aufgrund der Anerkennung Ihrer Berufserkrankung von der Berufsgenossenschaft (BG) eine Verletztenrente gezahlt wird, dann erhalten Sie die Unfallrente von der BG in voller Höhe ausgezahlt. Da Sie jedoch eine Rente aus der Rentenversicherung beziehen, ist zu prüfen, ob evtl. die Unfallrente auf die EU-Rente anzurechnen ist. Übersteigt die Unfallrente mit Ihrer EU-Rente einen bestimmten Grenzbetrag, dann wird Ihre EU-Rente gekürzt (§ 93 Sozialgesetzbuch VI).Eine genaue Berechnung kann erst erfolgen, wenn der Bescheid über die Gewährung einer evt. Verletztenrente vorliegt.