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Experten-Antwort

Erwerbsminderung und Beschäftigung

von annabel13.01.2025 | 09:42
296 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Habe eine frage,ich erhalte Erwerbsminderungsrente aus Gesundheitlichen Gründen. Da ich raus finden möchte ob es Möglichkeiten gebe einer Tätigkeit im umfassenden Stunden 3-6 Stunden nach zu gehen und wo ich hierbei Unterstützung erhalte?Meine Anfrage auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt hierfür sollte ich mich an die Rentenkasse wenden diese mich aber an die Krankenkasse verwiesen hat? Nun wär Bitte und wo erhalte ich da einen Rat? Und wäre auch eine Reha möglich? Vielen Dank im vorraus! MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo annabel,

 

wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie (wieder) arbeiten gehen können, ist eine so genannte Arbeitserprobung das Richtige für Sie. Die ist möglich, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wird, und der Rentenbezieher herausfinden möchte ob die Leistungsfähigkeit wieder gesteigert wurde. Hierfür benötigt Ihr zuständiger Träger der Rentenversicherung eine schriftliche Mitteilung. Hilfe kann auch das Servicetelefon des zuständigen Trägers bieten, da hier gleich eine Mitteilung aufgenommen werden kann. 
 

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2 Antworten

Uam 13.01.2025 | 10:34
Wenn Sie aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsvermittlung durch AfA oder Jobcenter. Eine Reha können Sie beantragen, wenn die DRV da Potential sieht, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, wird sie eine Reha auch sponsoren, ansonsten ist die Krankenkasse zuständig. Sie können den Antrag trotzdem bei der DRV stellen. Wenn Sie Rentenunschädlich arbeiten möchten, sollten Sie unter 3 Stunden täglich mit der Arbeitszeit bleiben. Eine entsprechende Tätigkeit können Sie sich selbst suchen, dafür benötigen Sie kein Arbeitsamt. Sollten Sie jedoch nur teilweise erwerbsgemindert sein und eine halbe oder volle Arbeitsmarktrente beziehen, dürfen Sie bis zu unter 6 Stunden halbtags arbeiten. Dann hätten Sie auch Anspruch auf Arbeitsvermittlung durch AfA oder Jobcenter.
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