Hallo Skorpie,
ich denke, die Beiträge der anderen User gehen in die richtige Richtung.
Die Altersrente wird aufgrund des Besitzschutzes nicht geringer als die EM-Rente ausfallen.
In der EM-Rente haben Sie bereits eine Zurechnungszeit bis zum 60. Lebenjahr, die mit einer Art Durchschnitt aller Beitragszeiten berwertet ist. Diese Zeit wird auch als Anrechnungszeit in der Altersrente enthalten sein, sodass eine zusätzliche Zahlung für diese Zeit wenig Sinn macht.
Im Übrigen ist das mit dem "Lohnen" natürlich eine persönliche Entscheidung. Man müsste die Auswirkungen in der RV anschauen (z.B. mit dem freiwilligen Mindestbeitrag wären Sie so gestellt, als hätten Sie gerade mal 400 Euro im Monat verdient) und die alternativen Anlagemöglichkeiten betrachten...
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