Hallo Jo,
Ihre Ehefrau hätte grundsätzlich einen Anspruch auf Witwenrente, wenn sie (weiterhin) verheiratet sind und Ihre Ehefrau nicht wieder geheiratet hat. Die Witwenrente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden. Ihre Ehefrau würde für zwei Jahre die kleine Witwenrente erhalten, wenn Sie noch keine 47 Jahre alt ist, nicht erwerbsgemindert ist und auch kein Kind erzieht. Die kleine Witwenrente beträgt ab dem vierten Kalendermonat nach dem Sterbemonat 25 Prozent Ihrer Erwerbsminderungsrente; für die ersten drei Monate würde Ihre Ehefrau – auf Antrag – einen Vorschuss auf die Witwenrente in Höhe ihrer Erwerbsminderungsrente erhalten. Sofern Ihre Ehefrau weitere Einkünfte hat (zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit), werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Für weitere Informationen kann ich nur auf die von User W°lfgang genannte Broschüre oder auf ein Gespräch in eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen verweisen.
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Mit freundlichen Grüßen