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Experten-Antwort

Erwerbsminderung und Witwenrente

von Jo15.09.2019 | 08:59
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2 Antworten

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Ich bin 42 und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Sollte ich sterben, erwächst dann ein Anspruch auf Witwenrente an meine langjährig (10 Jahre) verheiratete Frau? Also angenommen, ich sterbe. Nächstes Jahr, bekommt dann meine Frau sofort eine Witwenrente, die sich aus meiner aktuellen EM-Rente bemisst? Wenn ja, wieviel Prozent hieraus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jo,

Ihre Ehefrau hätte grundsätzlich einen Anspruch auf Witwenrente, wenn sie (weiterhin) verheiratet sind und Ihre Ehefrau nicht wieder geheiratet hat. Die Witwenrente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden. Ihre Ehefrau würde für zwei Jahre die kleine Witwenrente erhalten, wenn Sie noch keine 47 Jahre alt ist, nicht erwerbsgemindert ist und auch kein Kind erzieht. Die kleine Witwenrente beträgt ab dem vierten Kalendermonat nach dem Sterbemonat 25 Prozent Ihrer Erwerbsminderungsrente; für die ersten drei Monate würde Ihre Ehefrau – auf Antrag – einen Vorschuss auf die Witwenrente in Höhe ihrer Erwerbsminderungsrente erhalten. Sofern Ihre Ehefrau weitere Einkünfte hat (zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit), werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Für weitere Informationen kann ich nur auf die von User W°lfgang genannte Broschüre oder auf ein Gespräch in eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen verweisen.

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 15.09.2019 | 19:29
Hallo Jo, bei einer Hinterbliebenenrente ist Einkommen des überlebenden Ehegatten anzurechnen/sofern vorhanden - kann er/sie sich selbst gut/sehr gut versorgen, gibt es keine Hinterbliebenenrente mehr. Eigenes Einkommen des/der Überlebenden, welches die Freibetragsgrenze von aktuell 872 EUR mtl. (Westwert) überschreitet, mindert die Hinterbliebenenrente = jeder EUR drüber wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Und ja, Ausgangswert für die Berechnung der Witwenrente ist mindestens Ihre EM-Rente - die ersten 3 Monate erhält sie 100% (ohne Anrechnung eigenen Einkommens), dann je nach Einkommen 55% bis NULL. Der 55%-Wert kann etwas variieren, wenn Kinder/Waisenrentenansprüche zu berücksichtigen sind, sowie auch die Freibetragsgrenzen. Würde im Detail jetzt zu weit führen, daher -> Gute Info's erhalten Sie auch in diesem Merkblatt der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder auf Nachfrage in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
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