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Experten-Antwort

erwerbsminderung voll oder schwerbeschädigt

von bernd romzykowski03.12.2014 | 12:20
1464 Ansichten
3 Antworten

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von2009 an halbe erwerbsminderungsrente-------jetzt wahl zwichen oben genannten---geboren januar 1950-------------was ist besser

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

da Sie bereits 64 Jahre alt sind, wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge geleistet werden. Eine Umwandlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente ist möglich, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Gewährung dieser Altersrente ist es zusätzlich erforderlich, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

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2 Antworten

LSam 03.12.2014 | 14:30
Als Wahlmöglichkeit lässt sich die Sache nur betrachten, wenn Sie für beide Rentenarten die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. . Eine Erwerbsminderungsrente wird längstens bis zur Vollendung des zutreffenden Lebensalters gezahlt, entsprechend Geburtsjahr 1950 bis 65 Lbj + 4 Mon.. . Die Rentenhöhe unterscheidet sich für beide Rentenarten nicht. . Wenn Sie die Altersrente für Schwerbehinderte wählen, ersparen Sie sich das nochmalige Formulare ausfüllen bei Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente. .
Schadeam 03.12.2014 | 15:38
Wenn Sie im kommenden Monat 65 Jahre alt werden, werden Sie es sich doch hoffentlich nicht antun statt der "probemlosen" Altersrente die volle EM Rente zu beantragen. Welchen Sinn sollte das haben, dass jetzt noch Ihre Gesundheit daraufhin überprüft wird ob Sie voll erwerbsgemindert sind? Aber wenn Sie es sich selbst schwer machen wollen, Sie sind ein freier Mensch. Manche Anfragen sind eigentlich nicht zu verstehen.
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