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Experten-Antwort

Erwerbsminderung von zuletzt Selbständigen

von Paul31.01.2024 | 23:20
246 Ansichten
3 Antworten

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Welchen Hintergrund hat der "Fragebogen zur selbständigen Erwerbstätigkeit"? So wird unter 4 gefragt, wie viele Stunden der Antragsteller die selbständige Erwerbstätigkeit vor seiner Erkrankung ausgeübt hat. Ist es nicht egal, ob dies 10, 20, 30 oder 40 Stunden in der Woche waren? Bezieht sich etwa die volle Erwerbsminderungsrente (also wenn man höchstens unter 3 Stunden täglich arbeiten kann) nur auf eine Vollzeitbeschäftigung vor der Erkrankung, so dass der Rentenversicherer z. B. bei zuletzt 20 Stunden selbständiger Arbeit auch nur 50 % einer Vollzeit-EM-Rente zahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage bezieht sich auf die Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers zu Ihrer aktuellen individuellen Erwerbsfähigkeit. 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Corneliusam 01.02.2024 | 06:47
Verstehe Ihre Frage so, dass Sie Ihre Antworten in dem Fragebogen davon abhängig machen wollen, was Ihnen die größten Chancen auf eine Bewilligung einbringt. Sie unterliegen nur leider der Wahrheitspflicht. Falsche Angaben im Antrag können Ihre Chancen komplett ruinieren.
Königam 01.02.2024 | 07:21
Die Frage trägt zum Gesamtbild bei, das sich der sozialmedizinische Dienst von Ihrer gesundheitlichen Verfassung und zur Ermittlung des Leistunggsfalls (Eintritt der Erwerbsminderung) machen muss. Ihre in die Frage implizierte Unterstellung, dass nur bei vorheriger Vollbeschäftigung eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden kann, ist natürlich völliger Unsinn. Es ist schon erstaunlich, welche Fantastereien einigen durch den Kopf gehen. Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse nicht alles hinterfragen, sondern wahrheitsgemäß beantworten, was Sie ja auch dann mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
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