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Experten-Antwort

Erwerbsminderungrente mit Behinderung ?

von anonym_x11.01.2019 | 20:57
84 Ansichten
7 Antworten
Hallo, nach ca 14 Jahren im Angestelltenverhältnis kamen leider die Beschwerden des Körpers, der gestreikt hat. Bin nun 40 Jahre und habe eine Behinderung ( fristlos ) von 50 GdB. Körperlich arbeiten und lange stehen ist nicht mehr drinne, max 1 Stunde im stehen möglich. Hinzukommen noch Bluthochdruck und andere Chronische Erkrankungen wie Herzmuskelschwäche. Bedingt dessen habe ich kein passendes Angestelltenverhältnis bekommen und bin nun seit Jahren von zu Hause Selbständig tätig und beziehe keine Sozialleistungen wie Hartz4 oder ähnliches. Habe 14 Jahre in die RV eingezahlt. Habe ich Recht auf Erwerbsminderungrente ? Könnte ich es beantragen ? Wie sehen die Erfolgschancen aus ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2019 | 10:59

Hallo anonym_x,

insbesondere „W*lfgang“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits umfassend beantwortet. Um Gewissheit in der Frage zum Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sollten Sie einen entsprechenden Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers stellen.

6 Antworten

Loriot am 11.01.2019 | 21:18
Chancen.... Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sämtliche dort angebotenen Tätigkeiten =Vollrente. Über 3 bis 6 Stunden teilrente und auch dort alle nur denkbaren Tätigkeiten. Über 6 Stunden nicht erwerbsgemindert. Versicherungstechnisch wenn es die letzten 14 Jahre waren locker erfüllt.
W*lfgangam 11.01.2019 | 21:51
Hallo anonym_x, nach Ihrer Schilderung > bin nun seit Jahren von zu Hause Selbständig tätig sehen die Chancen für eine EM-Rente eher schlecht aus. Die Mindestversicherungszeit von nur 5 Jahren hätten Sie zwar erfüllt, aber die vor Beginn des Leistungsfalles (Eintritt/Feststellung der EM) erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge dürften aktuell (und auch in der nahen Vergangenheit) nicht erfüllt sein. Entscheidend ist die Feststellung des Zeitpunktpunktes der EM, was natürlich auch Jahre zurückliegen könnte - um eben die dafür notwendigen 36 Monate Pflichtbeiträge davor zu erreichen. Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen - sowohl soz.-med., wie insbesondere auch beitragsrechtlich - können Sie nur mit einem Antrag feststellen lassen. Und das Recht zur Antragstellung steht Ihnen jederzeit zu, auch wenn die Prognose zunächst ungünstig erscheint/das wird nichts. Termin ausmachen, Antrag aufnehmen lassen - und abwarten. Im Antrag besonders darauf hinweisen, dass ggf. nach Ihrer Ansicht der Rentenfall/EM schon vor längerer Zeit eingetreten ist ...med. Gutachten zur Untermauerung dieser Aussage wären hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Notfalls wird das gerichtlich (auf)zu klären sein, wenn Sie diesen Schritt dann gehen weiter wollen. Gruß w.
memyselfam 11.01.2019 | 21:42
in den letzten fünf jahren muss man normalerweise 3 jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. wenn das rausfällt, wird es wohl nichts werden.
Loriot am 11.01.2019 | 22:58
Schlaubi schrieb

Fragesteller schreibt doch, dass er seit Jahren selbständig zu Hause ist.

Somit vermutl. keine 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren...

Chancen.... Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sämtliche dort angebotenen Tätigkeiten =Vollrente. Über 3 bis 6 Stunden teilrente und auch dort alle nur denkbaren Tätigkeiten. Über 6 Stunden nicht erwerbsgemindert. Versicherungstechnisch wenn es die letzten 14 Jahre waren locker erfüllt.
Fragesteller schreibt doch, dass er seit Jahren selbständig zu Hause ist. Somit vermutl. keine 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren...[/quote. Deswegen steht da auch wenn es die LETZTEN 14 Jahre waren
DRVam 12.01.2019 | 09:03
Als erste Orientierung sollten Sie mal in Ihre jährliche Renteninformation schauen. Sollte dort unter dem Punkt Erwerbsminderungsrente stehen, dass Sie in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gezahlt haben, sieht es für eine Erwerbsminderungsrente, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, schlecht aus. Dann hätten Sie nur eine Chance, wenn Sie beweisen könnten, dass der Eintritt Ihrer Erwerbsminderung weit zurück in der Vergangenheit liegt.
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