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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs- oder Schwerbehindertenrente

von Tom31.08.2022 | 20:01
93 Ansichten
6 Antworten
Ich, JG 1961, 35 J. Wartezeit, GDB 70 bis 10.2028, würde gerne mit 64,5 Jahren im Mai 2026 in die abschlagsfreie Schwerbehinderten-Rente gehen. Zur Zeit befinde ich mich in Altersteilzeit bis April 2026; ich überlege nunmehr, ob es sich nicht lohnen würde stattdessen einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen, entweder um noch eher mit einer gleich hohen Rente zu gehen oder Mai 2026 mit einer höheren Erwerbsminderungsrente. Frage: sind meine Überlegungen sinnvoll?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2022 | 09:37

Hallo Tom,

auch wenn hier tendenziell von einer höheren EM-Rente auszugehen ist (siehe auch Antwort von KSC), kann ich die Frage im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend beantworten, da für eine abschließende Bewertung zu viele persönliche Faktoren (insbesondere auch bisheriger Versicherungsverlauf, Zeitpunkt des Leistungsfalls für eine evtl. EM-Rente) eine Rolle spielen. Sie sollten Sie sich zu dieser Frage daher besser individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hier können Sie dann ggf. auch gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

5 Antworten

W°lfgangam 31.08.2022 | 20:20
Hallo Tom, EMRT - die kann auch (lange) rückwirkend festgestellt werden - killt die ATZ. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem AG, was dieser _Störfall_ in der ATZ für finanzielle Folgen für Sie bedeuteten würde! tzzz... "hätte ich mal besser meinen ATZ-Vertrag vor dieser Frage selbst gelesen" ;-) _Theoretisch_ gut angedacht/wegen der längeren Zurechnungszeit bei der EMRT über 64+6 hinaus ...praktisch ein bisschen Vabanquespiel in Kombi mit ATZ. Nebenbei: Ihr Frage betrifft (auch) Arbeitsrecht/ATZ und kann hier sicher nicht weiter beantwortet werden. Gruß w.
Tomam 31.08.2022 | 20:32
Ich vergaß anzugeben, ich bin in ATZ im TZ-Modell, es dürfte sich also kein Störfaktor ergeben. Ich möchte, wenn möglich wissen, ob es durch die Erwerbsminderungsrente entweder früher eine entsprechende Rente gibt oder dann zum regulären Termin eine höhere. Wenn trotzdem ein Störfall Eintreten könnte, dann wird’s eh zu kompliziert.
KSCam 31.08.2022 | 22:46
Wenn Sie erwerbsgemindert sind, ist die EM Rente wegen der Zurechnungszeit immer die höhere Rente....aber das Leben ist kein Wunschkonzert. Ist im Zweifel per EM Antrag zu prüfen, ein Risiko gehen Sie da m.E. Nicht ein.
Berndam 01.09.2022 | 10:12
Ich denke, die bessere Variante wäre, sich rechtzeitig vor Altersteilzeitende arbeitssuchend und dann arbeitslos zu melden und ALG I beantragen (gibt aber ne Sperre).
Tomam 01.09.2022 | 11:33
Danke für Eure Antworten. Der Grund, weswegen ich es bisher vermieden hatte, eine Erwerbsminderungsrente zu erwägen, war, dass ich mich bisher durchaus noch in der Lage gefühlt hatte, 50 % zu arbeiten, deswegen die Altersteilzeit mit anschließender GDB- Rente, zumal mir das Antragsverfahren für die Erwerbsminderungsrente zu aufwändig war. Und wenn ich dann nur eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten hätte, dann stünde ich jetzt ganz schlecht da im Vergleich zur Altersteilzeit im Gleichverteilungsmodell. Inzwischen, nach einigen Monaten Altersteilzeit, habe ich da aber meine Zweifel, ob ich das aus gesundheitlichen Gründen auch nur halbtags durchhalte. Ich habe eine Krebserkrankung überstanden, aber insbesondere die psychischen Folgen und auch andere Nebenwirkungen sind doch heftiger als erwartet. Ich werde bald mal zur Renten-Beratung gehen.
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