Entscheidend ist in dem Fall der so genannte Leistungsfall. Das ist quasi das Datum, ab dem die Erwerbsminderung bei Ihnen vorlag. Wenn zu dem Zeitpunkt die Wartezeit nicht erfüllt ist, nützt auch die (Pflege)-Tätigkeit zum erfüllen der Wartezeit nichts, da immer auf die Voraussetzungen zum Leistungsfall geschaut wird. Natürlich steht es Ihnen offen einen Anwalt zu kontaktieren, um das ganze juristisch bewerten zu lassen. Die Auskünfte in denen die Wartezeit erfüllt wurde, gehen immer von einem Leistungsfall zum Datum der Erstellung der Auskunft aus, sodass daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Entscheidend ist der Leistungsfall, der durch den Sozialmedizinischen Dienst bei der Rentenversicherung ermittelt wird.
Eine Erwerbsminderungsrente ist kein Wunschkonzert. Wenn 2015 die Erweebsminderung festgestellt wurde und zu dem Zeitpunkt die Voraussetzungen nicht erfüllt waren und sie nun zwar die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie nachweisen, dass die Erwerbsminderung von 2015 zwischenzeitlich aufgehoben wurde und nun neu eingetreten ist . Das wird schwer bis unmöglich werden.
Man kann ein abgebranntes Haus ja auch nicht im Nachhinein versichern.
Das ist richtig
Aber ich kann ja auch Nix dafür das ich krank bin ,und nicht so kann wie andere. Und das ich mit den Jahren sogar noch mehr gesundheitliche Probleme und Erkrankungen dazu bekommen habe . Daher finde ich es nicht fair das ich mein Leben nicht mal ansatzweise verändern könnte, ohne das ich mit Nix da stehe , obwohl ich gesundheitlich überhaupt nicht in der Lage bin ! Ich konnte ja nachweisen das ich noch viel kränker geworden bin als ich es schon war und es genau so eingetreten ist wie der Gutachter es voraus gesagt hat , was kommt .
Das Sozialamt dürfte für Sie gar nicht zuständig sein sondern höchstens das Jobcenter. Aber unabhängig davon, ob nach 2015 nochmal ein neuer Leistungsfall eingetreten sein KÖNNTE : Nach 7 Jahren (ab 2018) Angehörigenpflege würde eine EMR nie so hoch ausfallen, dass Sie ohne staatliche Unterstützung über die Runden kämen (= vom Sozialamt wegkomme). Eher wäre das Gegenteil der Fall. Wer als Pflegeperson finanzielle Unterstützung braucht, bekommt die se vom JC. Wer bei EMR finanzielle Unterstützung braucht, bekommt die je nach Umfang der EMR entweder vom JC oder vom Sozialamt
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