Hallo wewe,
besteht gleichzeitig ein Anspruch auf mehrere Renten, regelt § 89 SGB VI das Konkurrenzverhältnis nebeneinander bestehender Rentenansprüche. Die Vorschrift stellt sicher, dass nur eine Rente geleistet werden darf. Darüber hinaus wird bestimmt, welche Rente zu leisten ist und welche Rente als sogenannter paralleler Anspruch nicht geleistet werden darf.
In Ihrem Fall haben Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und parallel dazu einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Es wird aber lediglich die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, die niedrigere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dagegen derzeit nicht geleistet.
Ob tatsächlich der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung über den 30.04.2023 besteht, und somit bei Nichtbeantragung der vollen Erwerbsminderung automatisch wieder gezahlt würde, können wir Ihnen nicht beantworten.
Sie haben die Möglichkeit, entweder direkt bei Ihrem Sachbearbeiter oder der Hotline der Deutschen Rentenversicherung Rheinland telefonisch nachzufragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam
Das hört sich so an, als wurde Ihnen vor der vollen EM-Rente mal eine Teil-EM-Rente bewilligt. Und diese unbefristet. Die würde dann wieder 'aufleben'. Außer eben, Sie sind plötzlich wieder gesund.
Nein, habe keine Teil-EM-Rente vor der vollen EM-Rente bekommen.Habe von der DRV-Rheinland einen Bescheid erhalten das meine volle Erwerbsminderungs-Rente weiter bewilligt wird bis 30.04.2024. Was ich nicht verstehe ist der Hinweis "Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist." Kann mir das einer erklären, Danke.Das hört sich so an, als wurde Ihnen vor der vollen EM-Rente mal eine Teil-EM-Rente bewilligt. Und diese unbefristet. Die würde dann wieder 'aufleben'. Außer eben, Sie sind plötzlich wieder gesund.
Sorry muss leider noch weiter fragen.
Bin 100% Schwerbehindert und zum ende der befristeten
vollen EM-Rente am 30.04.2024 62 Jahre alt.
Wäre es Ratsam dann doch besser die Rente für Schwerbehinderte einzureichen?
oder doch die Teil-EM-Rente zu erhalten wenn sie ja durch meine Arbeitslosigkeit voll bezahlt wird.
Diese scheint ja unbefristet zu sein.
weil ich 2 Betriebsrenten bekomme.
Ich weiss nicht ob ich diese Renten bei einer Schwerbehinderten-Rente genau so weiter bekomme wie bei der
EM-Rente.
Bekomme ich die Betriebsrenten bei der Schwerbehinderten-Rente
genauso dann werde ich auch die Schwerbehinderten-Rente beantragen, ich weiss es eben nicht.
Hallo wewe
Das sehe ich aus Erfahrung exakt so, wie @Schade es Ihnen bereits schrieb.
Ich hatte zeitnah, per verkürztem Antrag (dieser wurde unproblematisch auf unserem Rathaus online aufgenommen und ich bekam gleich eine Bestätigung und den Antrag in kopieform mit), eine Umwandlung der "unbefristeten EMR" in die "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" (unbefristeter GdB 70) beantragt und den mir darüber zugesandten Bescheid anschließend umgehend in Kopie der VBL zugesandt.
Beide Renten (die der DRV und der VBL) liefen danach problemlos nahtlos und unverändert weiter.
Die VBL (diese Zusatzrente erhielt ich ja auch bereits durchgängig neben der EMR) hatte ich zuvor telefonisch unterrichtet, dass ich die Umwandlung vornehmen werde und so sandte man mir ebenfalls dazu einen kurzen Antrag zu.
Wie gesagt, dem Antrag legte ich in Kopie noch den neuen DRV Bescheid bei.
Erkundigen Sie sich gleichfalls vorab bei Ihren beiden Zusatzrenten-Versicherungen was Sie tun müssen, um alles zeitnah in die Wege zu leiten.
Wenn Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ihr Lebensalter zu den Anspruchvoraussetzungen zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" vorliegen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle nicht mehr dem Procedere einer EMR-Verlängerung unterwerfen.
Durch den Besitzschutz, bleibt Ihnen Ihr bisheriger Rentenbetrag erhalten.
Sie haben keinen Nachteil, sofern auch die beiden Zusatzrentenansprüche weiter fließen (ich denke, das wird weiter so sein).
Das können Sie aber zuvor ja in Erfahrung bringen.
Alles Gute für Sie.
Hallo Donnerstag, Vielen Dank. Ich denke auch das ich die Schwerbehinderten-Rente einreichen werde. 100%GBD /42 Arbeitsjahre/ Alter am 30.04.2024 63 Jahre und 10 Monate. Vielen Dank an alleweil ich 2 Betriebsrenten bekomme. Ich weiss nicht ob ich diese Renten bei einer Schwerbehinderten-Rente genau so weiter bekomme wie bei der EM-Rente. Bekomme ich die Betriebsrenten bei der Schwerbehinderten-Rente genauso dann werde ich auch die Schwerbehinderten-Rente beantragen, ich weiss es eben nicht.Hallo wewe Das sehe ich aus Erfahrung exakt so, wie @Schade es Ihnen bereits schrieb. Ich hatte zeitnah, per verkürztem Antrag (dieser wurde unproblematisch auf unserem Rathaus online aufgenommen und ich bekam gleich eine Bestätigung und den Antrag in kopieform mit), eine Umwandlung der "unbefristeten EMR" in die "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" (unbefristeter GdB 70) beantragt und den mir darüber zugesandten Bescheid anschließend umgehend in Kopie der VBL zugesandt. Beide Renten (die der DRV und der VBL) liefen danach problemlos nahtlos und unverändert weiter. Die VBL (diese Zusatzrente erhielt ich ja auch bereits durchgängig neben der EMR) hatte ich zuvor telefonisch unterrichtet, dass ich die Umwandlung vornehmen werde und so sandte man mir ebenfalls dazu einen kurzen Antrag zu. Wie gesagt, dem Antrag legte ich in Kopie noch den neuen DRV Bescheid bei. Erkundigen Sie sich gleichfalls vorab bei Ihren beiden Zusatzrenten-Versicherungen was Sie tun müssen, um alles zeitnah in die Wege zu leiten. Wenn Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ihr Lebensalter zu den Anspruchvoraussetzungen zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" vorliegen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle nicht mehr dem Procedere einer EMR-Verlängerung unterwerfen. Durch den Besitzschutz, bleibt Ihnen Ihr bisheriger Rentenbetrag erhalten. Sie haben keinen Nachteil, sofern auch die beiden Zusatzrentenansprüche weiter fließen (ich denke, das wird weiter so sein). Das können Sie aber zuvor ja in Erfahrung bringen. Alles Gute für Sie.
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