Hallo Sissi,
aus Ihren Informationen geht nicht hervor, wer von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Antwort erwartet. Im Sozialgerichtsverfahren ist die "zuständige Stelle" ist erster Linie das Sozialgericht. Dort kann sich Ihr Anwalt bei Bedarf nach dem Stand der Dinge erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung