Hallo Krissy ,
volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Ob die Beschäftigung als Pizzafahrer auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Insofern bitten wir Sie um Vorsprache und Klärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.