Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsantrag

von Krissy25.02.2012 | 17:19
2403 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Mein Problem: ich bin krank und habe keine Ahnung was es ist. Ich weiß nur das ich mittlerweile einen Rollator brauche wenn ich meine schlechten Tage wieder habe und ich nicht normal laufen kann. Da ich auf Reha war und der Neurologe mir mitgeteilt hat das ich nicht mehr wie 3 Stunden am Tag arbeiten darf, habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt der am Donnerstag dem 23.2 raus ist. Jetzt beziehe ich Krankengeld und muss aber mein Auto und die Versicherungen bezahlen und von irgendetwas möchte ich ja auch noch leben. Nun zu meinen Anliegen. Ich hätte die Möglichkeit als Pizzafahrer vormittags für 3 Stunden zu arbeiten. Meine Mutter meinte das könnte Probleme geben beim Antrag und zwar solche das er abgelehnt wird. Da ich auch noch einen Antrag auf Schwergeschädigtenausweis gestellt bzw. den Buchstaben G beantragt habe.Der Job soll ja nicht für immer sein sondern nur Übergangsweise bis ich was anderes gefunden habe (Call Center wäre ihr am liebsten). Kriege ich Probleme deswegen???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krissy ,

volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Ob die Beschäftigung als Pizzafahrer auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Insofern bitten wir Sie um Vorsprache und Klärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

:-))am 25.02.2012 | 17:30
:-))
HXL21am 25.02.2012 | 18:21
Sie können so schlecht laufen,daß Sie manchmal einen Rolator benötigen,wollen aber als Pizza Bote arbeiten? Und wie wollen Sie dann den Kunden die Pizza in den 3.Stock bringen?
Glaubs nichtam 25.02.2012 | 18:31
Vorne auf den Rollator die Pizzen drauf und dann gehts los. Bisschen beeilen sollten Sie sich schon, damit die nicht zu kalt werden. Bei Auslieferungen z.b. in den 3. Stcok einfach unten anklingeln und den Kunden bitten die Pizza abzuholen. Vielleicht fahren Sie auf dem Rückweg dann mal bei ihrer Rentenversicherung vorbei und fragen ob ihr Antrag auf Rente schon bearbeitet wurde und ob die Jungs dort auch ne Pizza zum Mittag haben möchten. :-&
Don Calzoneam 25.02.2012 | 19:00
Also ich würd ne Pizza Hawaii nehmen.
Krissyam 25.02.2012 | 21:35
@HXL21 dieser Job soll nur solange sein bis ich einen anderen Job habe. Und ausserdem find ich es zum kotzen das manche Leute dafür überhaupt kein Verständnis haben. Ich bin froh das ich noch Treppen laufen kann auch wenn ich mannchmal richtig beschissen laufe. Das gibt mir das Gefühl das ich das noch kann. Wenn ich genauso krank bin wie meine Schwester dann werde ich irgendwann eh einen Rollstuhl brauchen. Deswegen nutze ich jede Gelegenheit sowas noch zu machen. Mitunter auch Treppen laufen. @Claire Grube Vielen Dank das Sie mir eine ernst gemeinte Antwort gegeben haben. Und sich nicht nur einfach lustig über andere machen ohne den wahren Hintergrund zu kennen! Es gibt wohl doch noch ein paar Menschen die nicht oberflächlich sind!
Claire Grubeam 25.02.2012 | 20:17
Nach der Legaldefinition des § 43 Abs. 1 S. 2 SGB 6 ist teilweise erwerbsgemindert der Versicherte, dessen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt; volle Erwerbsminderung kann nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB 6 dagegen erst dann angenommen werden, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Sicher hängt ihr Rentenanspruch jedoch nicht von einer für unter 3 Stunden ausgeübten Beschäftigung ab.
Schadeam 26.02.2012 | 07:46
Wenn Sie derzeit Krankengeld beziehen und ein Rentenverfahren läuft, rate ich mit der Jobaufnahme zu warten bis über die Rente entschieden ist. Es käme z.B. sicher nicht gut, wenn Sie einen Gutachtenstermin nicht wahrnehmen können, weil Sie Pizza ausfahren müssen, oder im Wartezimmer des Gutachters rumquengeln, dass Sie ja schließlich keine Zeit zu warten haben, weil Sie dringend zur Arbeit müssen. Außerdem sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen ob Sie mit dem Krankengeld Probleme kriegen, wenn Sie obwohl krank geschrieben täglich 3 Stunden arbeiten.
Krissyam 26.02.2012 | 11:01
@ Schade Ich wollte morgen zu meiner Ärztin um das ganze mit ihr zu besprechen. Ich hätte mich dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet. und mich gesund schreiben lassen in dem Sinne das ich dann wieder eine Arbeit ausführen kann!
Don Calzoneam 26.02.2012 | 11:24
@ Krissy Habt Ihr auch Nudeln im Angebot? Mir ist momentan nicht nach Pizza.
Donna Magerritaam 26.02.2012 | 14:06
@ Don Calzone Jo, mir auch nicht...dann lieber Nudeln, die machen fetter...;) Übrigens...ich kannte mal EINEN, der hat sich qua nur noch von Pizzen -die ihm angeliefert wurden- ernährt, tztztz... Was mag nur aus ihm geworden sein???? Vllt. is er ja nu selber zum Pizzaboten mutiert, da isser seinen geliebten Pizzen stets nahe! :)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026