Guten Tag,
bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Anscheinend geht der Rentenversicherungsträger davon aus, dass eine drohende Erwerbsminderung durch eine Reha abgewendet werden kann. Genauer Einzelheiten müssten Ihrem Ablehnungsbescheid zu entnehmen sein. Ohne denen Kenntnis ist eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam