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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsantrag abgelehnt trotzdem soll ich zur Rhea Es

von Dany18.08.2024 | 06:49
213 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist das Rechtens? Erwerbsminderungsantrag wurde vor ein paar Tagen abgelehnt. Soll aber trotzdem zur Rhea fahren. Vorher hieß es schriftlich. Erwerbsminderungsantrag wird erst entschieden wenn ich die Rhea abgeschlossen habe. Der Arzt rief von Rhea vor liegt. Was bedeutet das für mich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Anscheinend geht der Rentenversicherungsträger davon aus, dass eine drohende Erwerbsminderung durch eine Reha abgewendet werden kann. Genauer Einzelheiten müssten Ihrem Ablehnungsbescheid zu entnehmen sein. Ohne denen Kenntnis ist eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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14 Antworten

Reha, warum nicht?am 18.08.2024 | 07:00
Das kann hier niemand verlässlich im Detail beantworten, weil niemand Ihre Unterlagen kennt. Wenden Sie sich am besten an Ihren Rentenversicherungsträger zur Klärung. Aber "unrechtmäßig" ist eine Reha i.d.R. nicht, warum auch. Es zwingt Sie auch niemand, in Reha zu fahren. Das sollten Sie aber vorab mit dem Kostenträger und ggf. der Rehaklinik abklären. Falls Seiezur Reha von Krankenkasse oder Arbeitagentur aufgeforert wurden, müssen Sie es dann auch dort vorab abklären, sonst können finanzielle Nachteile bei Krankengeld oder ALG1 die Folge sein. Und warum nicht in Reha gehen? Das ist für Gesundheit in der Regel eine gute Sache. Gegen die Ablehnung der EM-Rente können Sie Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen vor dem Sozialgericht.
Renteam 18.08.2024 | 07:13
Reha vor Rente ist die Devise der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie die Reha ablehnen, entfällt auch jegliche Chance auf Rente ggf. gibt es sogar Sanktionen von der Krankenkasse oder Agentur für Arbeit. Da Sie Maßnahmen ablehnen, die Sie wieder fit für die Arbeitswelt machen könnten.
santanderam 18.08.2024 | 07:14
Es gilt REHA vor EM Rente.
Peteram 18.08.2024 | 07:22
Hallo, ich muss mich hier melden da ich schon mehrmals versucht habe selbst eine Frage in dieses Forum zu stellen und es funktioniert nicht. Bekomme auch keine fehlermeldung alle pflichtfelder sind ausgefüllt. Woran kann das liegen? Wer kann mir helfen? Danke.
Peteram 18.08.2024 | 07:40
Leider nein. Das komische daran ist wenn ich auf andere Fragen antworte wie hier jetzt auch funktioniert nur wenn ich selbst eine Frage stellen möchte!
Technikam 18.08.2024 | 09:15
Hier sind keine User die Einfluss auf die Technik des Forums haben unterwegs. Da dieses Problem nur bei Ihnen vorkommt, wird es von außen schwer zu bestimmen oder gar zu beheben sein.
bei mir aucham 18.08.2024 | 09:36
Habe das selbe Problem. Auch ich kann nur auf eingestellte Fragen antworten, aber selber kein eigenes Thema erstellen. Habe alles an Berechtigungen freigegeben. Wäre schön wenn jemand von der IT Stellung dazu nehmen könnte.
Huam 18.08.2024 | 09:48
Hier scheint aber zu gelten, Reha vor keiner EM-Rente.
am 18.08.2024 | 09:52
Wieso leider nein, Sie antworten doch hier gerade. Vielleicht hat Sie aber auch der Filter für unerwünschtes erwischt, da geht dann der Beitrag nicht raus!
Hui Buham 19.08.2024 | 05:38
Wenn in der Reha die EM festgestellt wird, gibt es doch die Rente. Wenn halt nix raus kommt kann man seinen Widerspruch auch zurücknehmen, der wird dann keine Chance mehr haben.
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