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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsbescheid und Schwerbeschädigtenausweiss

von Wolfgang08.04.2022 | 09:24
103 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen. Muss ich bei einem Antrag auf Schwerbeschädigung den Erwerbsminderungsrentenbescheid komplett beifügen ? Wird eine ärztliche Prüfung vor Ort bei einem Schwerbeschädigtenausweiss durchgeführt oder reichen die ärztlichen Befundberichte ? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Schwerbehindertenrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihr zuständiges Versorgungsamt/Landesamt verweisen muss.

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4 Antworten

Meminam 08.04.2022 | 10:29
Hallo, für einen Schwerbehindertenausweiß-Antrag muß man keinen Rentenbescheid vorlegen. Erforderliche Unterlagen Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen: umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.: Facharztbriefe Krankenhausberichte Kurschlussgutachten Röntgenbefunde Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus. Der Antrag hierzu ist beim Landratsamt auf der Internetseite zum runterladen LG
Berndam 08.04.2022 | 09:43
Ich weiß nicht, wozu das nützen sollte, den Bescheid vorzulegen, hier fragt das Landessozialamt nur nach Sozialversicherungsnummer, Rentenversicherungsträger, Rentenart, Rentenbeginn und ggf. Befristung.
Wolfgangam 08.04.2022 | 13:09
Vielen Dank für die ausführlichen Informantionen. Findet trotz ausreichender Befunde und Röntgenunterlagen eine ärztliche Untersuchung vor Ort statt ?? Gruß Wolfgang
Winteram 08.04.2022 | 15:07
Hallo Wolfgang Ich hatte beim Erstantrag (1999) und bei den Neufestsetzungsanträgen (2003 und 2008) immer die mir vorliegenden Befunde/Arztberichte etc. in Kopieform mitgesandt. Außerdem habe ich eine persönliche schriftliche Zusammenfassung beigelegt, wie sich mein Gesundheitszustand im Alltag darstellt, bzw. einschränkt. Es wurde bei mir nie eine zusätzliche Untersuchung anberaumt. Es geht bei der Feststellung zum GdB (vereinfacht ausgedrückt) darum, dass man einer gesunden Person gleichem Geschlecht und Alter gegenüber mit seinen Beeinträchtigungen eingeschätzt wird. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Sollten Sie jedoch mit der vom Amt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein und es zu einem Widerspruchs- oder gar Klageverfahren im Anschluss kommen, könnte dies u.U. dann eine gutachterliche Untersuchung nach sich ziehen. Alles Gute
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