Hallo Valeska Sauerwein,
auf eine Erwerbsminderungsrente werden neben Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit auch bestimmte Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) angerechnet. Nachrangige Leistungen, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden (z. B. Grundsicherung, Eingliederungshilfe im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 16 SGB II oder Blindengeld nach dem SGB XII) werden nicht auf die Rente angerechnet.
Die von Ihnen aufgezählten Leistungen werden bei einer Erwerbsminderungsrente damit nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.