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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrende Schwerbehinderte

von franjo4621.01.2017 | 09:52
1548 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Sohn ist 36 Jahre alt und ist seit Geburt zu 100% schwerbehindert. Nach seiner Schulzeit ( ohne Abschluss) war er von 1998 bis 2006 in unterschiedlichen vom Arbeitsamt geförderten Massnahmen versicherungspflichtig beschäfftigt. Seit 2006 ist er nun in einer Behindertenwerkstatt beschäfftigt. Meine Frage an das Forum, Steht meinem Sohn eine Erwerbsminderungsrente zu? Ab wann kann er diese beantragen? Wie hoch wird diese Rente ausfallen? In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung von 2016 steht in der Zeile "Rente wegen voller Erwerbsminderung" der Betrag 814,98 Euro. Wäre das die Rente die er erwarten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo franjo46,

wie bereits in den Antworten zuvor beschrieben kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung an.

Voll erwerbsgemindert sind auch Versicherte, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Sofern dieser Personenkreis bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Beitragsmonaten voll erwerbsgemindert war und seitdem ununterbrochen ist, besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn die Wartezeit von 20 Beitragsjahren erfüllt ist.

In einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie dies abklären lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 21.01.2017 | 13:49
Ab wann er Rente bekommen kann hängt letztlich davon ab ab wann er voll erwerbsgemindert ist. a) schon immer, als bevor der erste Beitrag kam - dann gibt es eine Rentenmöglichkeit sobald 20 Beitragsjahre erfüllt sind. Das könnte irgendwann 2018 (1998-2018 = 20 Jahre) erfüllt sein, sofern er seit 1998 lückenlos pflichtversichert war. Und dann wird es der Betrag aus der jährlichen Rentenino minus Kranken- und Pflegeversicherung. b) es könnte auch sein dass er 1998 zunächst erwerbsfähig war und dann irgendwann erwerbsgemindert wurde, dann könnte er auch schon jetzt einen Rentenanspruch haben. So wie Sie es schildern wird ein Praktiker eher auf Variante a) tippen.
W*lfgangam 21.01.2017 | 19:14
Hallo franjo46, als Ergänzung zu KSC's Beitrag sollte Sie den Antrag jetzt einfach mal stellen, um wenigsten den Zeitpunkt der möglicherweise seit Geburt vorliegenden EM feststellen zu lassen. Mit den dann evtl. demnächst erreichten 20 Jahren Beitragszeit, kann die Rente auch gezahlt werden - auch parallel zu seiner weiteren Beschäftigung in der Behindertenwerkstatt. > In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung von 2016 steht in der Zeile "Rente wegen voller Erwerbsminderung" der Betrag 814,98 Euro. Wäre das die Rente die er erwarten kann? Ja. Ist der bereits bis zu seinem Alter 62 hochgerechnete aktuelle Betrag. Könnte sich erhöhen, wenn ab 2018 ff. die Zurechnungszeit über 62 hinaus weiter verlängert werden sollte. Gruß w.
Max1964am 22.01.2017 | 23:13
> In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung von 2016 steht in der Zeile "Rente wegen voller Erwerbsminderung" der Betrag 814,98 Euro. Wäre das die Rente die er erwarten kann?< abzgl. 10,8% und abzgl. KV + PV. Voraussetzungen sind außer medizinischen Voraussetzungen 60 Monate Pflichtbeiträge (hat er wohl) und 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten. Schwerbehindert heißt nicht zwangsläufig erwerbsgemindert im Sinne der DRV. Rein auf die Arbeitsfähigkeit kommt es an, 0-3h, 3-6h über 6h pro Tag. Ich würde einfach mal einen Antrag stellen...
Luxam 23.01.2017 | 11:46
Hallo franjo46, noch ein ergänzender Tipp, falls die Deutsche Rentenversicherung zum Ergebnis kommt, dass die volle Erwerbsminderung bereits vor der Zahlung des ersten Beitrags zur Rentenversicherung eingetreten ist: Sollte Ihr Sohn zwischen dem 16. und dem 17. Lebensjahr noch eine Schule besucht haben, könnten Sie für diese Monate freiwillige Beiträge einzahlen, dann wären die 20 Jahre früher erfüllt und die Rente könnte entsprechend früher beginnen.
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