Hallo franjo46,
wie bereits in den Antworten zuvor beschrieben kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung an.
Voll erwerbsgemindert sind auch Versicherte, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Sofern dieser Personenkreis bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Beitragsmonaten voll erwerbsgemindert war und seitdem ununterbrochen ist, besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn die Wartezeit von 20 Beitragsjahren erfüllt ist.
In einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie dies abklären lassen.