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Erwerbsminderungsrente

von S.Herrmann09.01.2019 | 14:47
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 52 und habe vor 15 Jahren meinen Sohn bekommen und bin seit dem nicht erwerbstätig. Ich habe in der Zeit mein Kind erzogen und war Hausfrau. Seit mehreren Jahren bin ich krank und hatte bisher leider vergeblich (trotz einiger Anläufe) keinen Wiedereinstieg in das Berufsleben geschafft. Ich habe aber vorher ca. 20 Jahre zzgl. 10 Jahre Kindererziehung in die Rentenkasse eingezahlt. Aber die letzten 5 Jahre nicht. Ich erfülle somit leider nicht die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. "In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)." Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage eine Arbeit aufzunehmen. Gibt es Sonderregelungen für meinen Fall, um eine Erwerbsminderungsrente oder eine ähnliche gesetzliche Rente zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen S.Herrmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.Herrmann,

nein, eine solche Sonderregelung gibt es leider nicht. Insoweit kann ich auch nur auf die Beiträge/Hinweise von „???“ und „Cosima“ verweisen.

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2 Antworten

???am 09.01.2019 | 15:11
Da Sie angeben, seit mehreren Jahren krank zu sein, wäre dann eine EM-Rente möglich, wenn die Erwerbsminderung zu einem Zeitpunkt eingetreten wäre, in dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt waren, also wahrscheinlich spätestens vor 3 Jahren. Es ist allerdings meist sehr schwierig, das jetzt im Nachhinein zu beweisen. Daneben gibt es noch die Grundsicherung. Dafür müsste eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegen. Allerdings muss hier Bedürftigkeit vorliegen. Es wird z.B. das Einkommen des Partners berücksichtigt.
Cosimaam 09.01.2019 | 15:27
Es gibt noch die Sozialleistung Hilfe zum Lebensunterhalt, einmal für nicht dauerhaft Erwerbsgeminderte oder wo diese vorliegt aber der Anspruch versicherungstechnisch nicht besteht. Sie würden ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit keinen Anspruch auf ALG 2 haben. Die RV würde Sie bei Antrag auf EMR sicher nicht begutachten, weil die Versicherungszeit nicht ausreicht, aber über Amtshilfe im Auftrag des Jobcenter kann die RV durchaus EM bei Ihnen feststellen.
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