Sie können in eine Schwerbehinderten-Rente gehen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:
1) Das dafür notwendige Mindestalter ist dafür erreicht
2) Sie haben mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit
3) Zum geplanten Rentenbeginn besteht der Schwerbehinderten-Status gültig sein
Wenn noch ein EM-Rentenverfahren läuft, sollten Sie angeben, dass Sie die Schwerbehindertenrente nur wollen für den Fall, dass die EM-Rente rechtskräftig abgelehnt wird.
Einen Rentenantrag dafür stellt man ganz grob 3-4 Monate vor geplantem Rentenbeginn. Ggf. vorher noch eine Kontenklärung durchführen bei der DRV.
Beratung dazu findet man zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
Möglicher Rentenbeginn:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…