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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Überprüfungsantrag

von Harald09.10.2025 | 08:41
411 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe am 11.12.2024 Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 14.03.2025 abgelehnt. Leider war ich gesundheitlich nicht in der Lage rechtzeitig Widerspruch zu erheben. Meines Erachtens wurden viele Punkte nicht berücksichtigt. Kann ich jetzt noch einen Überprüfungsantrag stellen? Gilt dann weiterhin das Datum vom Antrag des 11.12.2024? Vielen Dank für die Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald,

 

Sie können jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. Als maßgebliches Antragsdatum wird in der Regel das Datum des Überprüfungsantrages herangezogen. Sie können im Überprüfungsantrag jedoch vortragen, dass aus gesundheitlichen Gründen kein Widerspruch eingelegt werden konnte und als maßgebliches Antragsdatum der ursprüngliche Antrag gelten soll. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet dann, welches Datum als Rentenantragsdatum gilt und somit für die Bestimmung des Rentenbeginns maßgeblich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Antonam 09.10.2025 | 08:50
Stell Vorsorge halber auch eine Neuantrag. Dann hast du zwei Schwerter im Feuer. Dann könnt ihr über den alten Antrag streiten und du kannst dich beim neuen Antrag fristgemäß verhalten.
Deutsche Rentenversicherung
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