Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Verschlossener Arbeitsmarkt

von Anja19.03.2024 | 09:18
1573 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. 1. Gilt zur Zeit der Arbeitsmarkt in ganz Deutschland als verschlossen? 2. Falls Nein, in welchen Bundesländern oder Regionen gilt der Arbeitsmarkt zur Zeit als verschlossen? 3. In welchen zeitlichen Abständen überprüft die DRV, ob ein Arbeitsmarkt als verschlossen gilt? 4. Wann findet die nächste Überprüfung statt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, 

 

Versicherte, die ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können unter Umständen auch eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Arbeitsplatz für sie nicht vorhanden ist. 

 

Grundsätzlich haben Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn sie die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden pro Tag sinkt, erhalten Versicherte eine volle Rente.

 

Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen: 

 

1. und 2. - Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen. 

3. und 4. - Die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auf Zeit geleistet wird, fällt mit dem im Bescheid genannten Zeitpunkt weg. Der Anspruch ist jedoch auf Antrag zu verlängern, wenn für Sie weiterhin kein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann und sie keinen (Teilzeit-)Arbeitsplatz innehaben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Linkam 19.03.2024 | 09:30
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensiona… Normalerweise gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit, aber immerhin noch zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag arbeiten können, gilt als »teilweise erwerbsgemindert«. Das bedeutet: Es besteht kein Anspruch auf die volle Rente wegen Erwerbsminderung, sondern nur Anspruch auf die halbe Rente. Diese Rente ist im Prinzip als »Teilrente« gedacht, die es ermöglicht, den Lebensunterhalt durch die Kombination von Teilzeitarbeit und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu bestreiten. Wer allerdings keinen Job findet, der der Restarbeitsfähigkeit entspricht, kann wegen des »verschlossenen« Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Immerhin in mehr als 21.500 Fällen bewilligte die Deutsche Rentenversicherung 2021 eine solche sogenannte Arbeitsmarktrente. Ob der regionale Arbeitsmarkt auch für leichte Teilzeittätigkeiten verschlossen ist, wird von den Arbeitsagenturen geprüft.
grundsätzlicham 19.03.2024 | 09:32
Da es ja darum geht, ob für die jeweilige Person eine Teilzeittätigkeit neben der Teil-EMR gefunden werden kann, ist aus meiner Sicht der verschlossene Arbeitsmarkt berufsübergreifend gar nicht möglich. Das wird jeweils auf den einzelnen Menschen geprüft und nicht von der DRV und das im jeweiligen Prozess. Daher können m. E. Ihre Fragen nicht pauschal beantwortet werden. Besprechen Sie es mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, ob für Sie als verschlossen zu bewerten sei.
ach wasam 19.03.2024 | 10:10
Zitat von grundsätzlich anzeigenausblenden
Grundsätzlich wird der Anspruch auf eine EM-Rente immer im Einzelfall von der DRV geprüft. Und es wird in diesem Zusammenhang - wenn kein Arbeitsplatz mehr vorhanden - ist, von der DRV auch geprüft, ob wegen der 'verschlossenen Lage' auf dem Arbeitsmarkt dann eine volle EM-Rente bewilligt werden könnte. Hier sind dann alle Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Erwerbsgeminderte aufgrund seiner Einschränkungen noch ausüben könnte. Der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit hat gar keinen Einblick in die medizinischen Unterlagen des Antragstellers und kann es deshalb nicht beurteilen. Ihn zu fragen kann man sich sparen. Wer wissen möchte, ob ihm eine 'Arbeitsmarktrente' zusteht, stellt einen Antrag auf EM-Rente und wartet das Ergebnis ab. Rechtliche Anweisungen, die bei der Prüfung beachtet werden, sind hier nachzulesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Schadeam 19.03.2024 | 10:15
Ist doch eine rein theoretische Diskussion. Stelle mir gerade vor dass ein Krankenpfleger oder eine Erzieherin teilweise em ist weil sie nur noch zwischen 3 und knapp 6 Stunden täglich arbeiten kann. Es wird doch kein Mensch ernsthaft behaupten wollen, dass diese Person - so sie denn arbeitsbereit ist - keinen Teilzeitjob finden kann (wo tausendfach Erzieher und Pfleger gesucht werden). Es kommt doch immer auf die einzelne Person, Ihre Ausbildung und ihre Leiden an ob die was findet - und vor allem darauf ob er/sie/es eine Job wirklich finden will. Jammerlappen und Lustlose will natürlich auch bei Vollbeschäftigung kaum ein Arbeitgeber
Internaam 19.03.2024 | 14:24
Sie brauchen gar nicht zu hoffen, dass es die Arbeitsmarktrente noch lange gibt, weil der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das wird sich eher ändern als Sie glauben. Arbeit schändet auch Sie nicht.
Maxam 19.03.2024 | 17:28
Sie haben recht. Teilzeitarbeitsplätze gibt es an gro. Man muss nur Arbeiten wollen und nicht der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen. Es gibt keinen verschlossenen Arbeitsmarkt
Von wegen!am 19.03.2024 | 18:19
Na, auch die Hose schon voll? Bald ist Schluss mit Deiner Faulenzerei.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026