Hallo mildie2000,
ob und wann sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen ist zunächst einmal ihre Entscheidung.
Sollten sie allerdings durch die Agentur für Arbeit zu einer Antragstellung aufgefordert werden und kommen dieser Aufforderung nicht nach, kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Wir können in diesem Forum allerdings nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung