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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / ALG 1

von mildie200025.02.2024 | 22:19
846 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Im Mai steht meine Aussteuerung vom Krankengeld an. Das ALG 1 wegen Nahtlosigkeit würde um einiges höher ausfallen sls eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist es möglich dss ALG 1 über den vollen Zeitraum von 15 Monaten zu beziehen und erst dann den Antrag suf Erwerbsminderungsrente zu stellen? Oder muss der Rentenantrag mit Aussteuerung gestellt werden und das ALG 1 gibt es nur übergangsweise bis zur Genehmigung der Rente? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mildie2000,

 

ob und wann sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen ist zunächst einmal ihre Entscheidung.

 

Sollten sie allerdings durch die Agentur für Arbeit zu einer Antragstellung aufgefordert werden und kommen dieser Aufforderung nicht nach, kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. 

 

Wir können in diesem Forum allerdings nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Schadeam 25.02.2024 | 22:24
Hängt davon ab ob das Arbeitsamt Sie auffordert eine Reha zu beantragen und wie die DRV dann Ihre Gesundheit beurteilt.
Sehr optimistischam 25.02.2024 | 23:28
Tja, da wird die Arbeitsagentur (AA) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mitspielen. im Übrigen läuft das mit dem ALG1 nach Nahtlosigkeit auch nicht immer so glatt. Die AA kann Sie dann aber jederzeit auffordern mit 10-Wochenfrist, einen Reha-Antrag zu stellen und zusätzlich Ihr Dispositionsrecht einschränken. Wenn Sie den Reha-Antrag nicht stellen, wird das ALG1 dann eingestellt. Und einen EM-Rentenantrag zu bearbeiten dauert häufig sehr lange, meist viele Monate, manchmal auch länger als ein Jahr. Wenn Sie es tatsächlich schaffen, den EM-Rentenantrag erst in 15 Monaten zu stellen, dann können Sie jetzt schon mal anfangen zu überlegen, wie Sie dann Bürgergeld bzw. dann eher Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, kurz also Sozialhilfe, zu beantragen, wenn das ALG 1 aus ist. Und wieso sind Sie überhaupt so sicher, dass Sie überhaupt eine EM-Rente bekommen werden, und sogar eine volle EM-Rente? Ihr Optimisus ist hier nicht unbedingt angebracht, ungefähr die Hälfte aller EM-Anträge wird abgelehnt. Das Forum hier ist voll von solchen üblen Geschichten. Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den EM-Antrag, um möglichst noch viel Euros rauszuholen, ist wirklich nicht Ihr größtes Problem, sorry. Aber hey, das ist natürlich Ihre freie Entscheidung (bzw. nur, solange die AA mitspielt :-)) Alles Gute.
Tjaam 26.02.2024 | 00:11
Bei mir hat es von der Aufforderung zur Reha-Antragstellung bis zum EM-Rentenbescheid 16 Monate gedauert. Merken Sie was?
Egalam 26.02.2024 | 07:11
Die Agentur für Arbeit darf Sie auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderung zustellen. Diesem müssen Sie folgeleisten, da ansonsten das Arbeitslosengeld eingestellt werden kann. Das Sie finanziell mit dem Arbeitslosengeld besser fahren würden, ist kein objektiver Sachgrund den Antrag nicht stellen zu wollen. Der gesetzliche Auftrag der Agentur für Arbeit ist, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und nicht eine Behelfsausfahrt für kranke Menschen vor der gesetzlichen Renten. Subjektiv ist natürlich ihr Wunsch nachvollziehbar.
Schlussfolgerung!am 26.02.2024 | 07:38
Allein der Gedanke einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach finanziellen Gesichtspunkten zu stellen, spricht eher dafür, dass Sie eher nicht erwerbsgemindert sind.
Sapperlot, ein Wunder!am 26.02.2024 | 15:09
Echt jetzt vom Reha-Antrag bis zum EM-Rentenbescheid nur 3 Wochen? Mit Verlaub, das ist Unsinn. Bis ein Reha-Antrag bearbeitet und die Reha überhaupt erst genehmigt, angetreten und dann beendet ist, sind mit Sicherheit schon mehr als 3 Wochen vorbei. Und dann hat die Bearbeitung eines eventuell daraus abgeleiteten EM-Rentenantrags noch nicht einmal begonnen. Den EM-Rentenantrag erst zu stellen, wenn das ALG1 ausläuft, is - man kann es nicht anders sagen- schlicht dumm. Außer natürlich, man möchte ggf. viele Monate auf Geld verzichten oder möchte einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
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