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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Ina15.01.2011 | 18:31
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Guten Tag, ich habe 2007 Teilhabe zum Arbeitsleben - berufliche reha beantragt und diese wurde dann im Mai 2008 genehmigt. im Nov. 008 hatte ich eine Arbeitserprobung. 2009 hatte ich ein berufliches Training. Rente habe ich im November 2009 beantragt und diese wurde jetzt genehmigt und gilt ab Juni 2010 und ab diesem Datum bekomme ich auch Geld. Meine Frage? ich habe in den Prospekten gelesen das Teilhabe zum Arbeitsleben wie Rentenantrag gilt. Müsste ich dann nicht ab Nov. 07 als ich die Teilhabe beantragt habe rente bekommen oder abMai 2008 als die Teilhabe genehmigt wurde? Falls ja von Nov. 07-okt.08 bekam ich 700 Euro ALG 1. Dann ab Feb. 09 Übergangsgheld für die Teilhabe am Arbeitsleben. Muss ich beides dann zurückzahlen? vielel Dank

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bisherigen (sachlichen) Ausführungen kann ich mich nur anschließen.

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3 Antworten

-_-am 15.01.2011 | 19:31
Nicht jeder Reha-Antrag gilt auch als Rentenantrag. Es kommt auf den Leistungsfall an (Tag des Eintritts der Erwerbsminderung). Eine Rentenantragsfiktion setzt voraus, dass der Versicherte - zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vermindert erwerbsfähig ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB 6) oder - bei Abschluss einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben vermindert erwerbsfähig ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB 6). Ausführliche Informationen gibt es unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Eine Rückzahlung der bisher bezogenen Leistungen vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger müssen Sie nur bis Höhe der Rente leisten. Das regelt die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Abrechnung eines Erstattungsanspruchs für Sie. Aus eigener Tasche müssen Sie nichts draufzahlen. War die Vorleistung (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) höher als die Rente, dürfen Sie die höhere Leistung behalten.
KSCam 15.01.2011 | 19:31
Aber nur dann, wenn Sie damals schon erwerbsgemindert waren. Kein Forumsteilnehmer kann wissen wann die Erwerbsminderung eingetreten ist! Wenn Sie 2007 noch nicht erwerbsgemindert waren, können Sie auch 2007 noch keine Rente bekommen. Wieder mal ne Frage, die sich im Forum nicht beabtworten lässt. -:)
-_-am 15.01.2011 | 19:51
Man kann nicht voraussetzen, dass ein Laie eine Frage stellt und alle Bedingungen und Voraussetzungen für deren Beantwortung vollständig nennt. Deshalb ist auch Ihr Vorwurf, die Frage sei im Forum "mal wieder" nicht beantwortbar, vorsichtig ausgedrückt, sehr unglücklich. Beispiel: Eine Dame ruft beim Autohaus XY an. "Ich habe eine Panne. Mein ZXY fährt nicht mehr." Frage am anderen Ende: "Warum fährt er denn nicht mehr?" "Das weiß ich nicht." "Was haben Sie denn für einen ZXY?" "Einen roten."
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