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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von JoSy13.03.2020 | 16:17
85 Ansichten
2 Antworten
Liebe Experten, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: - seit 2011 immer wieder krank - immer wieder Reha-Maßnahmen und Therapien durchgeführt - immer wieder AU (mit Unterbrechungen) - im August 2017 nach einem Aufenthalt in der Tagesklinik habe ich einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. - Anfang 2018 Widerspruchsverfahren - seit 16.10.18 nun durchweg AU, Reha und Belastungserprobung - Letzte Klinik-Entlassung am 22.12.2019 - Nun der Anruf von der der DRV Bund Berlin, dass sie mir eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderung bewilligen. - Aber... erst ab 01.07.2020, mit der Begründung eines Feststellungsdatums der Erwerbsminderung (erst) am 22.12.2020 Meine Erwerbsminderung läuft aber seit Jahren, in denen ich von einer Klinik zur anderen geschickt wurde! Seit 01.04.2018 auch noch arbeitslos. Ich bin inzwischen vom Krankengeld und ALG I ausgesteuert, beziehe als alleinstehende Frau seit dem 01.03.2020 ALG II. Existenz-Notlage! Warum wird die Erwerbsminderung bei mir nicht rückwirkend gezahlt? Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Viele Grüße JoSy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2020 | 07:07

Hallo JoSy,

offensichtlich hat Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt, dass eine Erwerbsminderung erst am 22.12.2019 (nicht 2020) eingetreten ist, d. h. erst ab diesem Zeitpunkt waren wohl Ihre gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Sollte aus Ihrer Sicht die Erwerbsminderung bereits früher eingetreten sein, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Ob dieser Widerspruch zum Erfolg führen kann, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

am 13.03.2020 | 16:27
Wie wäre es denn, Ihre Frage Ihrem bewilligenden Rententräger zu stellen. Hier im Forum kann man doch nur Vermutungen anstellen.
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