Hallo JoSy,
offensichtlich hat Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt, dass eine Erwerbsminderung erst am 22.12.2019 (nicht 2020) eingetreten ist, d. h. erst ab diesem Zeitpunkt waren wohl Ihre gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.
Sollte aus Ihrer Sicht die Erwerbsminderung bereits früher eingetreten sein, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Ob dieser Widerspruch zum Erfolg führen kann, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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