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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Sommer200914.08.2019 | 20:54
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, Ich beziehe momentan eine befristetet EM Rente. Diese wurde jetzt für 2Jahre weiter bewilligt. Voher auf 1,5Jahre befristet. Nun verlangt meine private BU Versicherung die Entbindung von der Schweigepflicht.Ist dies ein normales Vorgehen? Füllt die Rentenversicherung wirklich Unterlagen für die private BU Versicherung aus. Würden Sie diese Einwilligung erteilen? Ich bin komplett überfordert u wäre Ihnen für einen Rat dankbar. Mit freundlichem Gruß u großem Danke. Dies alles macht mir schreckliche Angst u überfordert mich. Mein Arzt zuckte nur die Schulter u sagt er hätte sowas noch nicht gehabt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sommer2009,

sollten Sie die Schweigepflichtentbindung erteilen, könnte die Rentenversicherung medizinische Gutachten und Berichte Ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.

Einen Rat kann ich Ihnen leider nicht geben. Ggf. wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.

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11 Antworten

Harry Kittleram 14.08.2019 | 22:00
Die Versicherung kann derartiges von Ihnen verlangen. Dabei möchte die Gesellschaft überprüfen, ob der Leistungsfall wirklich erst aufgetreten ist, oder doch schon Vorerkrankungen/Behandlungen anhängig waren. Selbst wenn schon Leistungen gewährt werden, kann die Versicherung auch rückblickend die Leistungen einstellen, falls sich Anhaltspunkte dafür finden. Auf deutsch, man möchte Ihnen u. U. nichts mehr zahlen, falls sich da irgendwas ergibt, was nicht richtig angegeben wurde. Der kleinste verschwiegene Kratzer der beim Abschluss verschwiegen wurde oder Grund für eine Folgeerkrankung sein könnte, stellt vielleicht schon ein gefundenes Fressen dar. Es geht, wie meistens, um jede Menge Geld.
???am 15.08.2019 | 12:03
Die DRV füllt keine Formulare aus sondern sendet dann Kopien der dort vorliegenden ärztlichen Unterlagen zu. Das ist nichts so ungewöhnliches.
egal (der Erste)am 15.08.2019 | 18:59
Erhalten Sie denn bereits (dauerhafte) Leistungen aus der privaten Versicherung. Sollten Sie nämlich jetzt erstmals von dort Leistungen beantragt haben oder eine Weiterzahlung der evtl. von dort befristet bewilligten Leistung anstreben, dann könnten die hier gemachten Aussagen zu den ach so bösen privaten Versicherungen hier evtl. nur unnötige Ängste schüren und das dortige Verfahren aufgrund der nicht gegebenen Einwilligung nur unnötig verzögern. Die pauschalen Aussagen diesbezüglich sind ohne nähere Detailkenntnis nicht zielführend. Sollten Sie jedoch in der Tat bereits eine dauerhafte private BU-Rente beziehen, wäre ich natürlich schon skeptisch...
Sommer2009am 16.08.2019 | 08:45
Lieben Dank für die Antworten. Ich beziehe seit 2013 private BU Rente über die Versicherung. Und nun seit 1,5Jahren Erwerbsminderungsrente.Diese wurde nach Widerspruch befristet u nun verlängert. Dies teilte ich ordnungsgemäß der Aachen Münchener Versicherung mit u erhielt nun zum 2.Mal in 10Tagen ein Schreiben die Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Im 2.Brief deutlich bissiger gefordert und zu lesen Schweigepflicht für 10Jahre bis vor Eintritt BU . Ich habe nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Von daher nichts zu befürchten. Aber das ganze Procerdere macht mir trotzdem Angstzustände u Panikattacken. Ich werde die entsprechenden Befunde selbst beibringen. Ein Rat meiner behandelnden Therapeutin . Lieben Dank für eure Hilfe .
Harry Kittleram 16.08.2019 | 11:34
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Ja, private Versicherungen können durchaus"ach so böse "handeln. Warum wohl wird die Fragestellerin einer rückwirkenden Überprüfung von 10 Jahren unterzogen?!Man stochert herum, weil man ja dem Versicherten wohl nicht traut und hofft etwas zu finden, was bei Abschluß der Police vielleicht doch übersehen wurde und man eventuell doch nichts zahlen braucht. Sonst gäbe es schlichtweg keine Prüfung, denn beim Abschluss der Versicherung war ja beidseits bereits alles geklärt. Eine Versicherung hofft stets, dass der Leistungsfall nie eintritt! Private BU-Versicherungen erfordern meist knallharte gesundheitliche Darlegung, eh es überhaupt zum Abschluss kommt und wehe, du machst dabei den kleinsten Fehler!
egal (der Erste)am 16.08.2019 | 11:50
Ich habe auch an keiner Stelle behauptet, dass private Versicherungen Freudensprünge machen, wenn sie Leistungen erbringen "dürfen". Aus dem Ausgangsbeitrag war aber der zeitliche Zusammenhang in diesem Fall nicht ersichtlich, und deshalb ist diese Pauschalverurteilung schlichtweg falsch! In Fällen, wo beide Leistungen gleichzeitig beantragt werden, kann es durch hilfreich und beschleunigend sein, diese Einwilligung zu erteilen. Und solange bei Abschluss der privaten Versicherung wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden , sollte von dort auch nichts zu befürchten sein.
Schorscham 16.08.2019 | 12:07
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Das ist leider nicht immer so selbstverständlich! Selbst wenn man die Fragen nach bestem Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet hat, kann es leicht passieren, dass man beispielsweise eine Erkrankung oder einen Arztbesuch aus der Vergangenheit nicht erwähnt hat, weil man sich nicht mehr daran erinnern konnte oder weil man diese Dinge für unerheblich hielt. Und genau so etwas kann einem zum Verhängnis werden, wenn die Versicherung die berühmte Nadel im Heuhaufen sucht. Die Verbraucherzentralen raten nicht grundlos dazu, nicht zu voreilig irgendwelche Angaben zu machen. MfG
Harry Kittleram 16.08.2019 | 12:21
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Normalerweise waren sich beide Seiten bei Abschluß einig,d.h.es wurden auch alle gesundheitlichen Tatsachen beleuchtet. Nun ist leider der Leistungsfall eingetreten und die Versicherung möchte nun jetzt erst in die Vergangenheit sehen, obwohl das bei Vertragsabschluss schon prüfbar war. Dies dient nur dem Zweck eventuell fündig zu werden. Richtig ist, wenn alles wahrheitsgemäß angegeben wurde, sollte man vor Überraschungen gefeit sein. Aber wie hier auch erwähnt, banale Arutbesuch vergessen oder nicht für relevant gehalten... Drücken wir der Fragestellerin die Daumen!
egal (der Erste)am 16.08.2019 | 13:04
Genau das wären nicht wahrheitsgemäße Angaben, was der Rat der Verbraucherzentralen im Prinzip bestätigt. Ein tatsächlich vergessener Arztbesuch wegen eines Hustens dürfte bei einer BU-Rente wegen eines Rückenleidens trotz alledem unproblematisch bleiben.
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