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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Anna-Maria R.01.06.2017 | 12:27
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung seit dem 1.10.2015. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil ich aufgrund der Feststellung der Rentenversicherung (lt. Rehaberichtes) noch mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann und einen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe. Ich habe vorher fünf Stunden an vier Tagen in der Woche gearbeitet. Für drei Stunden kann mir meine Arbeitgeberin meinen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen und aus gesundheitlichen Gründen ist es mir bisher auch nicht möglich diese drei Stunden zu arbeiten zumal ich an einer chronischen Erkrankung leide, die sich bei Stress verschlimmert. Ich wohne auf dem Land und muss zu einer Arbeitsstelle mindestens 25km in die nächste Stadt fahren. Das Arbeitsverhältnis mit meiner Arbeitgeberin besteht nur noch auf dem Papier, weil sie für mich eine Vollzeitkraft eingestellt hat. Es handelt sich um ein kleines Steuerbüro mit neun überwiegend Teilzeitbeschäftigen. Ich wäre in diesem Büro am 2.1.2017 zwanzig Jahre tätig gewesen (bis zur Geburt meines Sohnes im Jahre 1999 war ich dort als Vollzeitkraft tätig). Wie ist es mit einer Abfindung wenn sie mir kündigt? Vom 8.9.2016 - 7.9.2017 bekomme ich Arbeitslosengeld. Ich habe einen festgestellten Behinderungsgrad von 30% ein Antrag auf Gleichstellung wurde abgelehnt. Ab 7.9. d.J. steht mir dann nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente zu, die für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist. Ist es möglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen, weil ich für drei Stunden tägliche Arbeit nicht vermittelbar bin ("Arbeitsmarktrente) ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anna-Maria R.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ausgehend von Ihrer Aussage, dass Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund eines eingeschränkten Restleistungsvermögens von drei bis unter sechs Stunden für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes gezahlt wird, kann bei Wegfall Ihres Teilzeitarbeitsplatzes auf Antrag eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt gewährt werden. Zur genauen Abklärung des Sachverhaltes und zur Antragstellung auf Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer örtlichen Rentenversicherung einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Zu Ihrer Anfrage bezüglich einer Abfindung kann dieses Forum keine Antwort geben.

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2 Antworten

=//=am 01.06.2017 | 12:56
Bezüglich einer Abfindung kann hier im Forum eigentlich nichts ausgesagt werden, das ist Arbeitsrecht. Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin oder sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Sobald Sie genau wissen, dass und ab wann Sie keinen Arbeitsplatz, auch keinen Teilzeitarbeitsplatz mehr haben, stellen Sie einen (verkürzten) Antrag auf die volle EM-Rente. Wenn Ihr Leistungsvermögen bei 3 - unter 6 Stunden liegt, erhalten Sie eine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) auf Zeit. Bei einem LV von unter 3 Stunden besteht ein Anspruch auf die volle EM-Rente auf Dauer oder auch auf Zeit, wenn eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist.
Herz1952am 01.06.2017 | 12:53
Eine Abfindung ist Sache des Arbeitgebers, er darf zahlen, muss aber nicht. Eine Kündigung wegen Krankheit und Nichterfüllbarkeit des ursprünglichen Arbeitsvertrages ist sogar ein wichtiger Grund den Arbeitsplatz den Arbeitsplatz sofort zu kündigen. Wenn Sie Ihnen das Geld zum (Mindest)Lebensunterhalt nicht reicht, müssten Sie diesen mit Hartz 4 aufstocken. Natürlich können Sie auch einen neuen Rentenantrag stellen. Welche Rente dabei herauskommt wird jedoch von neuen Unterlagen des Arztes und eine neue Begutachtung durch die Rentenversicherung abhängen. In Ihrer Situation kann auch das Arbeitsamt einen eigenen Gutachter beauftragen und Ihre Leistungsfähigkeit überprüfen. Eventuell wird Sie das Arbeitsamt sogar auffordern einen neuen Rentenantrag zu stellen. Es scheint auch so, dass Ihre Restleistungsfähig nicht richtig eingestuft wurde. Das kann vorkommen. So wie Sie es schreiben könnte durchaus eine volle Rente aus gesundheitlichen gründen gewährt werden. Arbeitsmarktrenten werden nur (voll) gewährt, wenn Sie noch mindestens 3 - 6 Stunden arbeitsfähig sind und der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist. Im übrigen nehme ich an, dass das Arbeitsamt an kranken Menschen, die nicht vermittelbar sind, nicht besonders interessiert ist. Die haben eine Vorgabe, mindestens viele Menschen zu vermitteln. Der Arbeitsmarkt ist auch für Menschen verschlossen, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres von der Rentenversicherung oder vom Arbeitsamt vermittelbar sind.
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