Ausgehend von Ihrer Aussage, dass Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund eines eingeschränkten Restleistungsvermögens von drei bis unter sechs Stunden für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes gezahlt wird, kann bei Wegfall Ihres Teilzeitarbeitsplatzes auf Antrag eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt gewährt werden. Zur genauen Abklärung des Sachverhaltes und zur Antragstellung auf Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer örtlichen Rentenversicherung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
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