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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente?

von Carla N.20.09.2020 | 19:27
82 Ansichten
3 Antworten
Hallo, habe eine Frage es betrifft meinen Mann. Er 59 geb. hat 45 Beitragsjahre,betreff dieser Rente mit 63. Seit 2 Monaten ist er krank, geht jetzt 5 Wochen in Reha. Verschiedene Fachärzte bescheinigen das er nicht mehr arbeiten kann,er war noch nie krank und kann das schwer einsehen.Da er immer im Baumarkt gearbeitet hat ist sein Rentenanspruch auch nicht hoch.Jetzt meine Frage, sollte er die Rente beantragen, Zurechnungszeit bis 65 J. dann 10,8% Abschlag. Oder jetzt Krankengeld so lange es geht? dann Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld? Das würde hinkommen bis er 64 J. u 2 Monate ist, und keinen Abschlag. Welchen Rat geben uns die Experten und andere Teilnehmer im Forum. Danke für ev. Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.09.2020 | 08:37

Hallo Carla N.,

die User Siehe hier und Jupp haben Ihnen schon richtige Hinweise gegeben. Auch aus meiner Sicht sollten Sie nun erstmal die Reha abwarten und schauen, wie sich die medizinische Beurteilung danach darstellt. Vielleicht ist ja doch noch eine Besserung möglich, die eine weitere Tätigkeit ermöglicht (das kann ich natürlich mangels Kenntis der gesundheitlichen Einschränkungen von Ferne nicht einschätzen). Möglicherweise ist es dann aber andererseits auch gar keine Frage der Wahl mehr - denn wenn sich abzeichnen würde, dass Ihr Ehemann tatsächlich voll erwerbsgemindert sein könnte (also nicht mehr drei Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit arbeiten könnte), wird es später auch schwer mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur zahlt dann möglicherweise nur vorübergehend im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, bis vom RV-Träger die Erwerbsminderung festgestellt ist.

Letztlich ist das aber eine Frage, die hier im Forum nicht wirklich beantwortet werden kann. Hier wäre zu gegebener Zeit eine individuelle Beratung bei den einzelnen Leistungsträgern zu empfehlen (in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen derzeit aber leider nur mit vorher vereinbartem Termin oder telefonisch).

2 Antworten

Siehe hieram 20.09.2020 | 19:55
Diese Entscheidung kann Ihnen eigentlich keiner abnehmen. Hilfreich für Ihre Berechnungen könnte es aber vielleicht sein, wenn Sie sich eine RentenAUSKUNFT anfordern, das können Sie online hier : https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Und das könnten Sie dann vergleichen mit den Zahlen, die bei Krankengeld und ALGI herauskommen. Hierbei können Sie sich auch von einer Beratungsstelle der DRV vor Ort helfen lassen. Ob eine EM-Rente zu beantragen Aussicht auf Erfolg hätte, kann sicher während/nach der Reha erst besser beurteilt werden. Und dann kann Ihr Mann immer noch einen entsprechenden Antrag stellen. Bis dahin wohl erst einmal weiter Krankengeld, während der Reha dann Übergangsgeld. Und danach, je nach Gesundheitszustand, zurück in die Arbeitswelt oder weiter AU mit Krankengeld. Und auch wenn Ihr Mann dann eine (volle) EM-Rente bewilligt bekommen würde, dürfte er noch bis unter drei Stunden täglich arbeiten mit einem Jahresverdienst in Höhe von 6.300,00 EUR brutto. Dies kann ihm den Umstieg eventuell ja erleichtern. Vordringlich sollte sicherlich sein, dass er sich erst einmal um seine Gesundheit kümmert, denn was nützt ein krank weiter arbeiten, wenn er Sie dann plötzlich allein im Regen stehen lässt?? Alles Gute!
Juppam 20.09.2020 | 22:36
Er kann es versuchen die Zeit mit KG und Alo Geld zu überbrücken. Allerdings ist das nicht mehr so einfach, da die Kassen Kranke schnell auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen. Auf jeden Fall sollte er genau rechnen, ob die Altersrente ausreichen würde um euren Bedarf zu decken, oder ihr sowieso Grundsicherung benötigen würdet. Im letzten Fall wäre es egal ob es bei der EM-Rente 10,8 % Abzüge geben würde.
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