Hallo Carla N.,
die User Siehe hier und Jupp haben Ihnen schon richtige Hinweise gegeben. Auch aus meiner Sicht sollten Sie nun erstmal die Reha abwarten und schauen, wie sich die medizinische Beurteilung danach darstellt. Vielleicht ist ja doch noch eine Besserung möglich, die eine weitere Tätigkeit ermöglicht (das kann ich natürlich mangels Kenntis der gesundheitlichen Einschränkungen von Ferne nicht einschätzen). Möglicherweise ist es dann aber andererseits auch gar keine Frage der Wahl mehr - denn wenn sich abzeichnen würde, dass Ihr Ehemann tatsächlich voll erwerbsgemindert sein könnte (also nicht mehr drei Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit arbeiten könnte), wird es später auch schwer mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur zahlt dann möglicherweise nur vorübergehend im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, bis vom RV-Träger die Erwerbsminderung festgestellt ist.
Letztlich ist das aber eine Frage, die hier im Forum nicht wirklich beantwortet werden kann. Hier wäre zu gegebener Zeit eine individuelle Beratung bei den einzelnen Leistungsträgern zu empfehlen (in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen derzeit aber leider nur mit vorher vereinbartem Termin oder telefonisch).
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