Hallo Lea,
zur Rentengewährung benötigt der Rentenversicherungsträger grundsätzlich den Formblattantrag. Wenn Sie die Rente formlos beantragen, gilt das Eingangsdatum als Datum der Antragstellung. Trotzdem ist es erforderlich, den Formblattantrag zu stellen. Dafür würde ich Ihnen vorschlagen, bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe einen Termin zu vereinbaren.
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert, wird der Leistungsfall üblicherweise auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelegt. Kann dies nicht eindeutig festgelegt werden, wird auf das Datum der Antragstellung zurückgegriffen.