Hallo Johannes_T,
freiwillige Beiträge zählen grundsätzlich nicht für die Anwartschaftserhaltung für eine Erwerbsminderungsrente mit. Möglich ist dies nur, wenn Sie vor 1984 bereits 60 Monate Beitragszeiten haben und danach keine Lücken im Versicherungsverlauf aufweisen. Vereinbaren Sie am besten zur Klärung des Sachverhaltes einen Beratungstermin mit Ihrem Rentenversicherungsträger.