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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente 1.Anspruchserhalt durch freiwillige Beiträge und 2. Abschläge

von Johannes_T13.10.2022 | 21:20
240 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten, ich habe Fragen zur Erwerbsminderungsrente und hoffe hier relevante Antworten zu bekommen. Zählen freiwilligen Beiträge zum Erhalt auf Anspruch von Erwerbsminderungsrente mit oder nur zu der Berechnung von Wartezeiten? Werden bei einer Erwerbsminderungsrente Abschläge gemacht wenn man schon 63 ist, oder gibt es eine Ausnahmeregelung für diese Altersklasse? Wie hoch wären evt. Abschläge? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes_T,

freiwillige Beiträge zählen grundsätzlich nicht für die Anwartschaftserhaltung für eine Erwerbsminderungsrente mit. Möglich ist dies nur, wenn Sie vor 1984 bereits 60 Monate Beitragszeiten haben und danach keine Lücken im Versicherungsverlauf aufweisen. Vereinbaren Sie am besten zur Klärung des Sachverhaltes einen Beratungstermin mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

W°lfgangam 13.10.2022 | 23:10
Hallo Johannes_T, sofern Sie etwa Mitte 60er geboren sind, würde das klappen – vor 1984 bereits 60 Monate Beiträge UND bis heute lückenlose Versicherungszeiten, dann erhalten auch freiwillige Beiträge den EMRT-Anspruch. Mit _jetzt_ erst/künftig 63 dürfte das nicht zutreffen = freiwillige Beiträge für den EMRT-Schutz unwirksam. > "Werden bei einer Erwerbsminderungsrente Abschläge gemacht wenn man schon 63 ist, oder gibt es eine Ausnahmeregelung für diese Altersklasse? Wie hoch wären evt. Abschläge?" Hängt vom Beginn der EMRT ab - sowohl Alter (63) als auch die erforderlichen Versicherungsjahre sind entscheidend, hier gibt es die Auflösung/Merkblatt der DRV (S. 16 ff.) : https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
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