Hallo getty,
wenn die Rente im Jahr 2019 beginnt, wird sie nach dem neuen Recht berechnet. Es gibt also die längere Zurechnungszeit.
Das gilt auch, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt wird und die Arbeitsmarktrente im Jahr 2019 beginnt. Die Arbeitsmarktrente wird dann nach neuem Recht berechnet.
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