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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente 2019

von getty17.02.2019 | 08:24
84 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe 2 Fragen dazu, wann die Regeln der neuen Erwerbsminderungsrente 2019 gelten. Ich habe einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zum 1.7.2018 gestellt. Bei einer Bewilligung einer befristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente würde ja die Rente zum 1.1.2019 beginnen. Gelten dann die Regeln von 2018 oder 2019? Falls die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt wird, wird sie neu nach den aktuellen Regeln berechnet oder der Betrag der teilweisen Erwerbsminderungsrente einfach verdoppelt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2019 | 09:43

Hallo getty,

wenn die Rente im Jahr 2019 beginnt, wird sie nach dem neuen Recht berechnet. Es gibt also die längere Zurechnungszeit.

Das gilt auch, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt wird und die Arbeitsmarktrente im Jahr 2019 beginnt. Die Arbeitsmarktrente wird dann nach neuem Recht berechnet.

3 Antworten

DRVam 17.02.2019 | 10:17
Dieses Thema wurde hier schon hundertfach beantwortet. Entscheidend ist der Rentenbeginn! Dieser wiederum hängt vom Datum des Leistungsfalls (legt der Rententräger fest), vom Datum der Antragstellung und davon ab, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt (legt ebenso der Rententräger) fest. Daher ist Ihr Rentenbeginn in 2019 reine Spekulation. Sie werden den Bescheid abwarten müssen, da niemand im Forum den Eintritt Ihres Leistungsfalls und damit den Rentenbeginn vorhersehen kann.
Geduldam 17.02.2019 | 10:19
Wie wäre es mit abwarten statt unnötig zu spekulieren?
Bestands EMRam 17.02.2019 | 10:36
1. Es gibt kein Antragsformular für teilweise Erwerbsminderungsrente. 2. Die DRV leg fest wann das Sie Erwerbsgemindert sind und bestimmt auch den Eintrittsfall der zu ihrer Erwerbsminderung geführt hat.
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