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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Gwendy21.06.2018 | 19:05
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4 Antworten

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Es wird eine volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3 Stunden) befristet bezogen. Holland will dies aber nicht anerkennen. Was kann ich nun tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gwendy,

die Feststellungen, die der deutsche Rentenversicherungsträger nach der deutschen Rechtslage bezüglich Ihrer noch verbleibenden Leistungsfähigkeit trifft, können nicht 1:1 auf das niederländische Recht übertragen werden.

Zur Verdeutlichung:

In Deutschland wird prinzipiell geschaut, ob man objektiv noch (irgendeine) Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann. Also wie Sie schon angaben, wie viel Restleistungsvermögen noch bleibt (hier: unter 3 Stunden).

In den Niederlanden wird die Leistungsfähigkeit jedoch ins Verhältnis zum bisherigen Erwerbseinkommen gesetzt. Das heißt, wenn Sie vorher eher wenig bis gar kein Einkommen hatten, hat das verminderte Leistungsvermögen quasi keine Auswirkungen auf die Verdienstmöglichkeit.

Sie können allerdings rechtlich gegen die Entscheidung des UWV vorgehen und Widerspruch (bezwaar) einlegen. Diese Information finden Sie ganz am Ende des niederländischen Bescheides. Bitte beachten Sie unbedingt, dass es hierbei Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fastrentneram 21.06.2018 | 19:54
Welche niederländische Behörde will denn aus welchem Grund Ihre deutsche EM-Rente nicht anerkennen? Sie müssen schon genauere Informationen liefern, wenn Sie hilfreiche Antworten erwarten.
W*lfgangam 21.06.2018 | 22:45
Hallo Gwendy, ausländische Sozial-/Rentenversicherung = dortiges Recht. Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer niederländischen Rente nicht einverstanden sind, müssen Sie sich mit den Regelungen _dort_ zum Konfrontationskurs bewegen, sprich: nach NL-Recht dort um Ihren Rentenanspruch 'kämpfen' ...viel Erfolg - hier sind Sie mit Ihrem Hilferuf leider falsch! Gruß w.
W*lfgangam 21.06.2018 | 22:45
Hallo Gwendy, ausländische Sozial-/Rentenversicherung = dortiges Recht. Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer niederländischen Rente nicht einverstanden sind, müssen Sie sich mit den Regelungen _dort_ zum Konfrontationskurs bewegen, sprich: nach NL-Recht dort um Ihren Rentenanspruch 'kämpfen' ...viel Erfolg - hier sind Sie mit Ihrem Hilferuf leider falsch! Gruß w.
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