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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von didi15.01.2018 | 20:43
596 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine Bergbaurente mit 3,6% Abschlag habe Erwerbsminderungsrente beantragt worüber das SG zu entscheiden hat. Angenommen ich bekomme die Erwerbsminderungsrente die wäre ja mit 10,8% Abschlag. Behalte ich die 3,6% oder bekomme ich die 10,8% Abschlag. Die Bergbaurente bekomme ich, weil ich meinen gelernten Beruf,nicht mehr ausführen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersgrenze für die EM-Rente ohne Abschläge wird - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - stufenweise von

63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Wird die Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor der für die abschlagsfreie

Rente maßgebenden Altersgrenze in Anspruch genommen, wird für jeden Kalendermonat, den die Rente vor

diesem Zeitpunkt bezogen wird, ein Rentenabschlag von 0,3 % vorgenommen. Die Rentenminderung ist jedoch auf

maximal 10,8 % begrenzt.

Sind Sie erwerbsgemindert und haben Sie 35 Jahre mit bestimmten Zeiten zurückgelegt, bleibt es bei der

Altersgrenze von 63 Jahren für die abschlagsfreie Rente wegen Erwerbsminderung. Für die 35 Jahre zählen die

Zeiten, die auch für die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mitzählen (siehe

Erläuterungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte).

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4 Antworten

Hannesam 15.01.2018 | 22:25
pro Monat das sie eher in Rente gehen bekommen sie 0,3% abgezogen, also pro Jahr 3,6 % , bei der EM Rente ist das auf max 10,8% begrenzt....also selbst wenn sie zB 10 Jahr vorher in Rente gehen. als Beispiel ihre normale Altersrente wäre bei 65, sie gehen mit 63 in EM Rente macht 7,2 % Abzug bei 62 10,8% bei 61 10,8, bei 60 10,8.......
didiam 16.01.2018 | 09:58
Und bei 59?
didiam 16.01.2018 | 11:24
Und bei 59?
0,8%
Dann warte ich noch bis 59. Danke.
kam 16.01.2018 | 10:48
0,8%
Deutsche Rentenversicherung
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