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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von die5tv12.01.2018 | 17:43
573 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich beziehe seid dem 01.11.2013 volle Erwerbsminderungsrente. Ich werde jetzt im September 65 Jahre, kann also mit 65 und 2 Monaten in die normale Altersrente wechseln. Meine Frage: Muss ich das selber beantragen? und wie hoch ist die Altersrente dann gegenüber der Erwerbsminderungsrente!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2018 | 08:41

Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht längstens bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze. Im Anschluss daran besteht immer Anspruch auf Regelaltersrente. Ein Antrag für die Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in eine Regelaltersrente ist nicht erforderlich. Über die Umwandlung werden Sie vorher automatisch informiert. Dem Informationsschreiben ist auch ein Fragebogen beigefügt, dessen Beantwortung für die Umwandlung erforderlich ist. Im Fragebogen geht es im Wesentlichen darum, ob Ihr Versicherungsverlauf noch auf dem aktuellen Stand ist. Die Rente wird nach dem Rechtsstand zum Beginn der Regelaltersrente neu berechnet. Ob sich die Rentenhöhe dann gegenüber der Rente wegen voller Erwerbsminderung ändert, hängt von der aktuellen Rechtslage, insbesondere aber davon ab, ob bei der Regelaltersrente noch weitere Sachverhalte (z. B. Beitragszeiten) nach Eintritt der Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind. Allerdings kann sich die Rentenhöhe aufgrund von Besitzschutzregelungen nicht vermindern.

2 Antworten

Fastrentneram 12.01.2018 | 19:05
Schauen Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/antrag-b… Sollten Sie neben Ihrer EM-Rente keine Beschäftigung ausgeübt haben, verbleibt es bei der bisherigen Rentenhöhe!
Die4tvam 12.01.2018 | 19:55
Hallo, die Altersrente könnte ein bisschen mehr sein oder ein bisschen weniger. Aber am meisten ist sie wie die Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie es nicht selbst können, könnten Sie es über Dritten machen lassen. LG
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