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erwerbsminderungsrente

von chefkoch26.04.2018 | 15:11
512 Ansichten
1 Antworten
ich habe am 12.3.18 erfahren das ich rückwirkend ab den 1.3.17 erwerbsunfähig bin.ich war bis anfang dezember krankgeschrieben und bin dann wegen möglicher kündigung arbeiten gegangen wo ich dann erfahren habe das ich rentner bin wurde das arbeitsverhältnis zum 31.3.18 gekündigt welche nachzahlungen habe ich noch zu erwarten habe bis dezember nachzahlung arbeitslosenversicherung und verrechnung krankengeld gekriegt aber was ist mit der zeit wo ich arbeiten war krieg ich diese zeit voll erstattet bzw rentenbeiträge die ich gezahlt habe wieder?ausserdem hat man mir die rente gekürzt weil ich arbeiten war und die hinzuverdienstgrenze überschritten habe kann mir jemand eine auskunft geben weil mein berater das wohl nicht so gut kann

1 Antworten

-am 26.04.2018 | 15:40
Hallo Chefkoch, wenn ich Ihre Anfrage richtig verstehe, haben Sie rückwirkend ab dem 01.03.2017 einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zum 31.03.2018 wurde Ihr Arbeitsverhältnis beendet, bis dahin waren Sie zunächst arbeitsunfähig und haben Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld erhalten. Anschließend sind Sie ab Dezember wieder arbeiten gegangen und haben hierfür Arbeitsentgelt erhalten. Ihr Kranken- und Arbeitslosengeld wird im Rahmen eines Erstattungsanspruchs mit der entstandenen Rentennachzahlung "verrechnet". Soweit Ihre Rente höher war als die Sozialleistungen, wird der Restbetrag an Sie ausgezahlt. In den Zeiträumen, in denen Sie keine Sozialleistung erhalten haben, sondern Arbeitsentgelt über der Hinzuverdienstgrenze, wird die Rente - gekürzt - an Sie ausgezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung, die Sie in dieser Zeit gezahlt haben, verbleiben in Ihrem Rentenversicherungskonto und werden bei einem späteren Leistungsfall (Altersrente) berücksichtigt.
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