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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Vereni10.11.2012 | 15:04
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ins Forum, beziehe seit 2002 die volle Erwerbsminderungsrente. Mich würden interresieren, wenn ich in die gesetzliche Altersrente eintrete, erhalte ich dann die gleiche Rente wie jetzt oder liegt diese höher oder niedrieger. Wäre schön wenn sich hier einer auskennen würde. Grüße

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente , werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt( § 88 Abs.1 Satz2 SGB 6). Die Altersrente im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann daher nicht niedriger werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente , werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt( § 88 Abs.1 Satz2 SGB 6). Die Altersrente im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann daher nicht niedriger werden.

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13 Antworten

santanderam 10.11.2012 | 15:13
Hallo Vereni, das kann ihnen hier im Forum ohne Kenntnis ihres Versicherungsverlaufes niemand sagen. Machen sie einen Termin in einer Auskunft & Beratungsstelle der DRV. Da kann ihnen geholfen werden. Stellen sie sich aber darauf ein, dass sich warscheinlich an der Höhe der Rente so gut wie gar nichts ändert. Niedriger auf keinen Fall.
Vereniam 10.11.2012 | 15:25
Hallo Santander, vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Es hilft mir schon weiter, wenn ich weiss das die Rente auf keinen Fall sinken kann.
Leilaam 10.11.2012 | 15:37
Hallo Vereni, Ihre Rente wird nicht weniger werden, nur meistens auch nicht mehr. Gruß
Klaus-Peteram 10.11.2012 | 15:53
Bei der Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird die neue Rente mit den zu diesem Zeitpunkt dann geltenden Berechnungsvorschriften berechnet. Die Berechnungsvorschriften haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, fast immer zum Nachteil. Rein theoretisch kann daher die Altersrente niedriger werden. In diesem Falle verbleibt es aber bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten, d.h. die Rente wird in der alten Höhe weitergezahlt. Durch diesen Besitzschutz ist abgesichert, das ihre Altersrente später nicht niedriger als ihre EM-Rente ausfallen kann. Ob allerdings eine höhere Altersrente zu erwarten ist kann niemand sagen. Da muss immer der Einzelfall betrachtet werden und eine genaue Berechnung stattfinden. Das ganze ist unter anderem davon abhängig, ob Sie z.b. während der Berentung versicherungspflichtig weiter gearbeitet haben und damit neue Rentenpunkte selbst erworben haben. Oder ob man z.b. durch die Pflege einer Person Rentenpunkte noch erworben hat. Diese während der Berentung neu erworbenen Rentenpunkte werden dann aber mit den Rentenpunkten der sog. Zurechnungszeit die Sie ja bei ihrer EM-Rente gleich erhalten haben " verrechnet " . Meist sind die Rentenpunkte der Zurechnungszeit höher als die neu erworbenen Rentenpunkte und darum gibts keine höhere Altersrente..
Vereniam 10.11.2012 | 16:26
Hallo Klaus-Peter, vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung, das heißt eigentlich, egal ob ich einen Angehörigen pflege oder auch nicht,die Entgeltpunkte werden verrechnet. Vielen Dank und Grüße Vereni
Vereniam 10.11.2012 | 16:26
Hallo Klaus-Peter, vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung, das heißt eigentlich, egal ob ich einen Angehörigen pflege oder auch nicht,die Entgeltpunkte werden verrechnet. Vielen Dank und Grüße Vereni
Klaus-Peteram 10.11.2012 | 16:45
Ja es wird dann die Altersrente nach den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen neu berechnet und dann findet auch eine " Verrechnung " der Entgeldpunkte statt. Die Entgeldpunkte z.b. für die Pflege eines Angehörigen gibt es also nicht einfach obendrauf bzw. zusätzlich wenn man so will. Die " Zurechnungszeitrentenpunkte " werden also immer dagegen verrechnet. Ganz vereinfacht gesagt, hat jemand z.b. 20 Entgeldpunkte als Zurechnungszeit ( Eintritt der EM bis zum 60. Lebensjahr ) bei Bewilligung der EM-Rente bekommen und dann bis zur Altersgrenze noch z.b. 15 Entgeldpunkte selbst neu erworben . z.b. eben durch die Pflege eines Angehörigen lt. Pflegestufe wo die Plfegekasse ja Rentenbeiträge bezahlt. 20 minus 15 ergibt ein rechnerisches Minus von 5 Rentenpunkten. Die Altersrente müsste dann eigentlich ja sinken, tut sie aber aber nicht wegen dem Besitzschutz . Bei z.b. aber 25 selbst erworbenen Rentenpunkten während der Berentung steigt dann die Altersrente entsprechend. Aber bitte, dies ist jetzt ganz simpel dargestellt und ist in der Praxis ein ganz komplexe Rechnerei. Dies also nur mal so als Anhaltspunkt um zu Wissen worum es grundsätzlich dabei geht.
R.A.am 10.11.2012 | 19:10
Ergänzend zu den Ausführungen von Klaus-Peter sollte man noch berücksichtigen, dass die derzeitige Besitzschutzregelung nicht in Stein gemeißelt ist und - zumindest theoretisch - per Gesetzesänderung abgeschafft werden könnte. Was morgen sein wird, kann also beim besten Willen Niemand wissen! MfG
R.A.am 10.11.2012 | 20:21
Was Sie nicht sagen! können Sie das auch begründen? Ich erwähne besser nicht, wessen Kommentare ich für schwachsinnig halte. Sonst würde dieser Beitrag möglicherweise sofort gelöscht bevor SIE als Angesprochener ihn lesen könnten! (Was arbeiten Sie eigentlich, Herr Arbeitnehmer? Besonders hoch können die geistigen Anforderungen in Ihrem Beruf offenbar nicht sein!)
Arbeitnehmeram 10.11.2012 | 20:35
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Was für ein Schwachsinn
Was Sie nicht sagen! können Sie das auch begründen? Ich erwähne besser nicht, wessen Kommentare ich für schwachsinnig halte. Sonst würde dieser Beitrag möglicherweise sofort gelöscht bevor SIE als Angesprochener ihn lesen könnten! (Was arbeiten Sie eigentlich, Herr Arbeitnehmer? Besonders hoch können die geistigen Anforderungen in Ihrem Beruf offenbar nicht sein!)
Wieso sollte Ich Ihren Schwachsinnsbeitrag begründen? Machen Sie sich mal keine Sorgen um die geistigen Anforderungen an meinem Arbeitsplatz.
Pflegeram 11.11.2012 | 02:13
Aus Erfahrung weiß ich, daß Arbeitnehmer häufig in Werkstätten für geistig behinderte Menschen arbeiten. Das könnte hier auch der Fall sein.
Arbeitnehmeram 12.11.2012 | 10:30
Na dann schildern Sie doch Ihre Erfahrungen, die Sie mit Ihren Betreuern gemacht haben.
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